24.04.2014 11:45:09
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DGAP-Ad hoc: PrimaCom AG
DGAP-Adhoc: PrimaCom AG: Antrag auf Delisting
24.04.2014 11:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG; Antrag auf Delisting
I. Angaben zum Emittenten und dessen Finanzinstrumenten
PrimaCom AG, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz
ISIN: DE0006259104
Börse Frankfurt, Regulierter Markt
II. Angabe der Insiderinformation
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der PrimaCom AG beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens kurzfristig einen Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung zu stellen. Die Börsennotierung wird weder im Rahmen einer Umstrukturierung noch einer Sanierung genutzt werden können, da die Aktiengesellschaft nicht fortgeführt, sondern liquidiert wird. Die Aktionäre werden auf ihr Kapital mit keinen Zahlungen rechnen können.
24.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: PrimaCom AG An der Ochsenwiese 3 55124 Mainz Deutschland Telefon: +49 (0)30 3111 000 48 Fax: +49 (0)30 311 000 11 E-Mail: Internet: ISIN: DE0006259104 WKN: 625910 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
PrimaCom AG / Schlagwort(e): Delisting
24.04.2014 11:45
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG; Antrag auf Delisting
I. Angaben zum Emittenten und dessen Finanzinstrumenten
PrimaCom AG, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz
ISIN: DE0006259104
Börse Frankfurt, Regulierter Markt
II. Angabe der Insiderinformation
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der PrimaCom AG beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens kurzfristig einen Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung zu stellen. Die Börsennotierung wird weder im Rahmen einer Umstrukturierung noch einer Sanierung genutzt werden können, da die Aktiengesellschaft nicht fortgeführt, sondern liquidiert wird. Die Aktionäre werden auf ihr Kapital mit keinen Zahlungen rechnen können.
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