25.08.2006 18:23:00
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DGAP-Ad hoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG:
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Squeeze-Out/Hauptversammlung
25.08.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Zusätzliche Verpflichtungserklärung der Hauptaktionärin im Squeeze Out-Verfahren
Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Alleingesellschafter der P-D Management Industries Technologies GmbH, die Hauptaktionärin unserer Gesellschaft ist, hat bei der heute stattfindenden Hauptversammlung folgende Erklärung zu Protokoll gegeben:
"Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
es liegt mir aus Ihrem Kreis ein Antrag vor, die von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindung aufzubessern.
Außerdem wurde mir der Vorschlag gemacht, die Barabfindung im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung festzulegen.
Auch ich habe ein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und gebe daher hiermit als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Hauptaktionärin, der P-D Management Industries - Technologies GmbH, folgende einseitige Verpflichtungserklärung zu Protokoll dieser Hauptversammlung ab.
Unter der Bedingung, dass am Ende der Anfechtungsfrist nach dieser Hauptversammlung keine Anfechtungsklage erhoben worden ist und unter der weiteren Bedingung, dass mit Ablauf der Antragsfrist gemäß § 4 Spruchverfahrensgesetz kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Barabfindung gestellt wurde, verpflichtet sich die Hauptaktionärin, den übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionären als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung von EUR 4,30 je Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zu zahlen.
Abwicklungstechnisch wird die Verpflichtungserklärung durch die Zahlung einer entsprechenden Ergänzung der in der heutigen Beschlussvorlage vorgesehen Barabfindung mit Ablauf der Antragsfrist nach § 4 Spruchverfahrensgesetz erfüllt.
Da der Eintritt der genannten Bedingungen noch ungewiss ist, werden wir die Hauptversammlung auch bezüglich dieses Punktes wie vorgesehen fortführen.
Ich hoffe aber, dass meine Verpflichtungserklärung in Kraft treten wird."
Erbach, den 25. August 2006
P-D Interglas Technologies AG
Benzstrasse 14
D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075
ISIN DE 0006210008
ISIN DE 0006210016
ISIN DE 000A0AYXT0
ISIN DE 000A0HN495
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Wir regen eine Kursaussetzung an.
Michael Mölling, 069-25494250 oder Sebastian Jungermann, 0171-1257805 KAYE SCHOLER
DGAP 25.08.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG Benzstraße 14 89155 Erbach Deutschland Telefon: + 49 (0)7305 955 449 Fax: +49 (0)7305 955 519 E-mail: barbara.stross@interglas-technologies.com WWW: www.interglas-technologies.com ISIN: DE0006210016 WKN: 621001 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Squeeze-Out/Hauptversammlung
25.08.2006
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Zusätzliche Verpflichtungserklärung der Hauptaktionärin im Squeeze Out-Verfahren
Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Alleingesellschafter der P-D Management Industries Technologies GmbH, die Hauptaktionärin unserer Gesellschaft ist, hat bei der heute stattfindenden Hauptversammlung folgende Erklärung zu Protokoll gegeben:
"Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
es liegt mir aus Ihrem Kreis ein Antrag vor, die von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindung aufzubessern.
Außerdem wurde mir der Vorschlag gemacht, die Barabfindung im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung festzulegen.
Auch ich habe ein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und gebe daher hiermit als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Hauptaktionärin, der P-D Management Industries - Technologies GmbH, folgende einseitige Verpflichtungserklärung zu Protokoll dieser Hauptversammlung ab.
Unter der Bedingung, dass am Ende der Anfechtungsfrist nach dieser Hauptversammlung keine Anfechtungsklage erhoben worden ist und unter der weiteren Bedingung, dass mit Ablauf der Antragsfrist gemäß § 4 Spruchverfahrensgesetz kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Barabfindung gestellt wurde, verpflichtet sich die Hauptaktionärin, den übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionären als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung von EUR 4,30 je Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zu zahlen.
Abwicklungstechnisch wird die Verpflichtungserklärung durch die Zahlung einer entsprechenden Ergänzung der in der heutigen Beschlussvorlage vorgesehen Barabfindung mit Ablauf der Antragsfrist nach § 4 Spruchverfahrensgesetz erfüllt.
Da der Eintritt der genannten Bedingungen noch ungewiss ist, werden wir die Hauptversammlung auch bezüglich dieses Punktes wie vorgesehen fortführen.
Ich hoffe aber, dass meine Verpflichtungserklärung in Kraft treten wird."
Erbach, den 25. August 2006
P-D Interglas Technologies AG
Benzstrasse 14
D-89155 Erbach
ISIN DE 0001264075
ISIN DE 0006210008
ISIN DE 0006210016
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