19.02.2015 11:55:07
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DGAP-Ad hoc: OnVista AG
OnVista AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
19.02.2015 11:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts - ggf. erhöhter
Eigenkapitalbedarf der OnVista AG als Finanzholding im Sinne der
Eigenmittel-Verordnung CRR
Köln, 19. Februar 2015 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit heutiger
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft
unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch
Ausgabe von 670.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (dies entspricht
10 % des derzeitigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen und unter Ausschluss
des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
zu erhöhen. Die neuen Aktien sind entsprechend den bestehenden Aktien ab
dem 1. Januar 2014 dividendenberechtigt. Zur Zeichnung und Übernahme der
neuen Aktien ist die Mehrheitsaktionärin, die Boursorama S.A.
Boulogne-Billancourt, Frankreich, zugelassen worden. Der Ausgabepreis je
neuer Aktie beträgt EUR 3,8234 und entspricht dem volumengewichteten
Durchschnitt der Börsenschlusskurse der letzten 5 Börsenhandelstage vor der
Beschluss-fassung. Es wurde kein Abschlag vorgenommen, so dass der
Ausgabepreis damit etwa auf der Höhe des aktuellen Börsenkurses liegt. Der
Gesellschaft wird aus der Kapitalerhöhung somit ein Bruttoemissionserlös
von etwa EUR 2.561.678 zufließen.
Die mit der Kapitalerhöhung erreichte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der OnVista AG erfolgt vor dem Hintergrund, dass die OnVista AG aufgrund ihrer Einstufung als sogenannte Finanzholding aufgrund geänderter bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen künftig höhere Eigenmittel nachweisen muss. Zusätzlich zu der heute beschlossenen Kapitalerhöhung werden nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich weitere Eigenmittel in größerem Umfang erforderlich. Die Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A. hat bereits zugesagt, bei Bedarf der Gesellschaft die aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel in dem notwendigen Umfang zuzuführen. Entsprechende Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden sowie die Festlegung der genauen Höhe der Eigenmittelausstattung erfolgen derzeit.
19.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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