21.12.2016 20:33:41
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DGAP-Ad hoc: MOLOGEN AG
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
MOLOGEN AG: Öffentliches Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung mit
Erwerbsgarantie im Umfang von 60 % durch Hauptaktionärin
21.12.2016 / 20:33 CET/CEST
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MOLOGEN AG - Öffentliches Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung mit Erwerbsgarantie im Umfang von 60 % durch Hauptaktionärin
Berlin, 21. Dezember 2016 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/ WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2014 erteilten Ermächtigung die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.999.990,00, eingeteilt in bis zu 499.999 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 10,00 mit einer Laufzeit bis zum 19. Januar 2025 ("Wandelanleihe 2017/2025"), beschlossen. Die Wandelanleihe 2017/2025 sieht eine jährliche Festverzinsung in Höhe von 6 % sowie das Recht der Wandelanleihegläubiger vor, die Wandelanleihe 2017/2025 in insgesamt bis zu 3.124.994 Aktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,60 zu wandeln.
Die Wandelanleihe 2017/2025 wird von einer Emissionsbank mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 68:1 (je 68 Aktien berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung) zu einem Ausgabepreis in Höhe von EUR 10,00 je Teilschuldverschreibung innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug anzubieten. Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 28. Dezember 2016 bis (einschließlich) zum 13. Januar 2017 dauernden Bezugsfrist ausüben. Weitere Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, welches voraussichtlich am 27. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Ab diesem Zeitpunkt wird es auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mologen.com) zugänglich sein. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Gesellschaft in Bezug auf das öffentliche Angebot der Wandelanleihe 2017/2025 keinen Wertpapierprospekt erstellen und veröffentlichen. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft nicht, die Einbeziehung der Wandelanleihe 2017/2025 in den Börsenhandel zu veranlassen.
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Global Derivative Trading GmbH (die "GDT"), hat gegenüber der Gesellschaft eine verbindliche Zusage abgegeben, insgesamt mindestens 299.999 Teilschuldverschreibungen - das entspricht rund 60 % der Wandelanleihe 2017/2025 - zu erwerben (oder, falls weniger nicht bezogene Teilschuldverschreibungen vorhanden sein sollten, die größtmögliche verfügbare Anzahl). Anknüpfend an diese Erwerbsgarantie hat die Gesellschaft der GDT die Zuteilung einer entsprechenden Anzahl von Teilschuldverschreibungen zugesagt und darüber hinaus ein Recht des ersten Zugriffs auf alle weiteren nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen gewährt.
MOLOGEN beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Wandelanleihe für die weitere Umsetzung der Strategie "Next Level" zu nutzen.
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Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
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