HDAX
21.03.2013 18:51:10
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DGAP-Ad hoc: MAN
MAN SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Vertrag
21.03.2013 18:51
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wie am 9. Januar 2013 angekündigt, beabsichtigen Volkswagen und die MAN SE
den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der
MAN SE als beherrschtem Unternehmen und Organgesellschaft zur Schaffung
eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns.
Entsprechend den vorläufigen Ergebnissen der gemeinsamen
Unternehmensbewertung der von der MAN SE beauftragten KPMG
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('KPMG') und der von dem
künftig herrschenden Unternehmen beauftragten PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('PWC') und auf Basis
des aktuellen Zinsniveaus haben sich Vertreter des Vorstands der MAN SE und
der Geschäftsführung der Truck & Bus GmbH, einer 100%igen
Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft, die als herrschende
Gesellschaft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE
abschließen wird, heute vorbehaltlich des endgültigen Abschlusses der
Bewertungsarbeiten sowie der Entscheidungen des Gesamtvorstands der MAN SE,
der Gesamtgeschäftsführung der Truck & Bus GmbH sowie der Zustimmung des
Aufsichtsrat der MAN SE und des Aufsichtsrats der Volkswagen
Aktiengesellschaft darauf verständigt, dass in dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag für die außenstehenden Aktionäre der MAN SE
voraussichtlich ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR
80,89 je Stammaktie und in Höhe von EUR 80,89 je Vorzugsaktie vereinbart
werden wird. Des Weiteren haben sich die Vertreter des Vorstands der MAN SE
und der Geschäftsführung der Truck & Bus GmbH mit den vorgenannten
Vorbehalten darauf verständigt, dass in dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag für die außenstehenden Stamm- und Vorzugsaktionäre
voraussichtlich ein jährlicher Garantie- bzw. Ausgleichsbetrag gemäß § 304
AktG in Höhe von EUR 3,07 (dies entspricht einem Betrag von EUR 3,30 vor
aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Stamm- oder
Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr vereinbart werden wird. Das
Prüfungsergebnis des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steht noch aus.
Die endgültigen Beträge der gemäß § 305 AktG zu vereinbarenden Abfindungszahlung und der gemäß § 304 AktG zu vereinbarenden Garantie- bzw. Ausgleichszahlung werden nach Abschluss der gemeinsamen Unternehmensbewertung von KPMG und PWC durch den Gesamtvorstand der MAN SE und die Gesamtgeschäftsführung der Truck & Bus GmbH festgelegt und von dem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben den bereits genannten Gremienentscheidungen der Zustimmung der Hauptversammlung der MAN SE, die für den 6. Juni 2013 geplant ist, und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Truck & Bus GmbH sowie der Eintragung in das Handelsregister der MAN SE.
München, 21. März 2013
MAN SE Der Vorstand
21.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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