07.05.2013 18:13:08

DGAP-Ad hoc: LPKF Laser & Electronics AG

DGAP-Adhoc: Berufung von LPKF im Rechtsstreit um chinesisches LDS-Patent zurückgewiesen

LPKF Laser & Electronics AG / Schlagwort(e): Sonstiges



07.05.2013 18:13

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Garbsen, 7. Mai 2013 - Ein chinesisches Berufungsgericht hat im Rechtsstreit um die Wahrung des Patents der LPKF Laser & Electronics AG für die Laser-Direkt-Strukturierung (LDS) in China das von LPKF eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen. Das Urteil des Berufungsgerichts vom 2. Mai 2013, mit dem die vorangegangene Nichtigkeitserklärung des LDS-Patents in China bestätigt wurde, liegt LPKF nun vor. LPKF hält das Urteil in der Sache für nicht richtig und prüft weitere Rechtsmittel, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken.

Durch den Verlust des Patents in China wären die Produktion und der Vertrieb von gefälschten LDS-Bauteilen innerhalb Chinas legal. Der weitaus überwiegende Teil der in China produzierten LDS-Bauteile wird aber in Länder exportiert, in denen der LDS-Patentschutz von LPKF ohne Beeinträchtigung fortbesteht. Damit können auch weiterhin nur original LDS-Bauteile außerhalb Chinas legal exportiert werden. LPKF wird die Einhaltung des LDS-Patents außerhalb Chinas auch in Zukunft durchsetzen und Verstöße verfolgen.


Die Aktien der LPKF Laser & Electronics AG notieren im TecDax der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN 0006450000).

07.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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