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27.09.2016 15:10:57

DGAP-Ad hoc: KTG Energie AG

DGAP-Adhoc: Amtsgericht Neuruppin gibt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung statt

KTG Energie AG / Schlagwort(e): Insolvenz

27.09.2016 15:10

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Hamburg, 27. September 2016 - Das Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - hat dem Antrag des Vorstands der KTG Energie AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit Beschluss vom heutigen Tage stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - Herrn Prof. Dr. Torsten Martini, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE in Berlin, bestellt.

Damit kann der eingeschlagene Sanierungskurs in Eigenverwaltung wie geplant fortgesetzt werden.

KTG Energie AG Hamburg, den 27. September 2016 Der Vorstand



Über die KTG Energie AG Die KTG Energie AG setzt auf ein integriertes, nachhaltiges Geschäftsmodell, bei dem die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht. Aktuell betreibt die KTG Energie AG mit 100 Mitarbeitern Biogasanlagen an 21 Standorten, die sowohl aufbereitetes Biogas direkt ins Erdgasnetz einspeisen wie auch Biogas zur Stromproduktion nutzen.

Kontakt: Investor Relations / Presse E-Mail: investor@ktg-energie.de Telefon: +49 3301 575 239

27.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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