09.03.2006 18:18:00
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DGAP-Ad hoc: Gold-Zack AG
DGAP-Adhoc: Gold-Zack AG: Klage des Insolvenzverwalters wegen Jahresabschluss 2000 abgewiesen
Gold-Zack AG i.I. / Jahresergebnis
09.03.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Klage des Insolvenzverwalters wegen Jahresabschluss 2000 abgewiesen
Das Landgericht Wuppertal hat in einer heute verkündeten Entscheidung eine Klage des Insolvenzverwalters der Gold-Zack AG, Herrn Stefan Conrads, auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2000 der Gold-Zack AG in erster Instanz abgewiesen. Ein Erfolg der Klage wäre Voraussetzung für die Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Organmitglieder wegen Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2000 gewesen. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von ca. EUR 16 Mio. Solche Schadensersatzansprüche wären aufgrund der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal nunmehr ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frankfurt am Main, den 9. März 2006 Gold-Zack AG i.I. Robert G. Loch Vorstand
DGAP 09.03.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Gold-Zack AG i.I. Gold-Zack-Strasse 6 40822 Mettmann Deutschland Telefon: +49 (0)69 153 90 90 7 Fax: +49 (0)69 153 90 90 5 Email: info@gold-zack.de WWW: - ISIN: DE0007686826, DE0007686834, WKN: 768682, 768683, Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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Klage des Insolvenzverwalters wegen Jahresabschluss 2000 abgewiesen
Das Landgericht Wuppertal hat in einer heute verkündeten Entscheidung eine Klage des Insolvenzverwalters der Gold-Zack AG, Herrn Stefan Conrads, auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2000 der Gold-Zack AG in erster Instanz abgewiesen. Ein Erfolg der Klage wäre Voraussetzung für die Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Organmitglieder wegen Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2000 gewesen. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von ca. EUR 16 Mio. Solche Schadensersatzansprüche wären aufgrund der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal nunmehr ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frankfurt am Main, den 9. März 2006 Gold-Zack AG i.I. Robert G. Loch Vorstand
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