14.02.2014 11:00:11
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DGAP-Ad hoc: bmp media investors AG
bmp media investors AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
14.02.2014 11:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der bmp media investors AG (bmp) hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats auf Grundlage des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals eine
Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR 18.819.250,00 auf bis zu EUR
20.701.175,00 durch Ausgabe von bis zu 1.881.925 neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien (Neue Aktien) mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar
2013 beschlossen.
Die Mittel sollen primär für Investitionen in neue und bestehende
Beteiligungen verwendet werden. bmp prüft aktuell eine Reihe von
interessanten Projekten und geht davon aus, noch im 1. Halbjahr 2014 neue
Beteiligungen einzugehen.
Die Neuen Aktien werden (institutionellen) Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 WpPG) zum Platzierungspreis von EUR 1,00 zum Erwerb angeboten. Die Platzierung beginnt am heutigen 14. Februar 2014 und wird voraussichtlich am 19. Februar 2014 abgeschlossen.
Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Warschauer Wertpapierbörse einbezogen werden.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Für weitere Informationen:
bmp media investors AG Corinna Riewe Schlüterstraße 38 10629 Berlin Tel.: 030-20 30 5 567 criewe@bmp.com
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren - insbesondere nicht in den USA und nicht in solchen Ländern oder Jurisdiktionen, in denen ein Angebot, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Verkauf ohne vorherige Registrierung oder Zulassung unter den jeweils einschlägigen wertpapierrechtlichen Vorschriften unzulässig wäre - dar. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf der auf den Inhaber lautenden Stückaktien noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf der Stückaktien abzugeben, dar, sondern dient ausschließlich der Information.
14.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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