27.12.2012 18:34:30

DGAP-Ad hoc: Altenburger & Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG ASS (vorm. Ver. Altenburger&Stralsunder Spielkarte

DGAP-Adhoc: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Sonstiges



27.12.2012 18:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Geschäftsführung der ASS-AG hat mit Schreiben vom 27.12.2012 gegenüber der Gläubigerin ITP Ton- und Bildträger GmbH (nunmehr firmierend als Good Time Holding GmbH) bezüglich der behaupteten Forderung über EUR 854.958,91 die Einrede der Verjährung erhoben.

In dem vom ehemaligen Konkursverwalter am 05.03.2012 aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wird unter Ziffer IV. der Erläuterungen zur Bilanz ausgeführt:


'Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um eine Verpflichtung gegenüber dem Anteilseigner ITP Ton- und Bildträger GmbH, Berlin; die Verpflichtung beruht darauf, dass die ITP im Jahre 1996 aufgrund einer entsprechenden Bürgschaft Bankschulden der ASS in Höhe von DM 1.672.154,29 abgelöst hat. Die Regressforderung der ITP stellt Eigenkapitalersatz dar und wird deshalb außerhalb des Konkursverfahrens nach den gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen der Liquidation reguliert werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 854.958,91 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.'

Nach den heute erfolgten Feststellungen der Geschäftsführung handelt es sich um eine behauptete Bürgschaftsablöse vom Mai 1996 bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG. Diese behauptete Bankverbindung der ASS-AG war der jetzigen Geschäftsführung bisher unbekannt. Die Geschäftsführung der ASS-AG war bisher der Meinung, die Bürgschaftsablöse stehe im Zusammenhang mit der vom Bankhaus H. Aufhäuser als ehemaliger Hausbank der ASS-AG im Konkursverfahren zur Tabelle angemeldeten Forderung in Höhe von EUR 960.679,63.

Die aus einer Inanspruchnahme der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG herrührende Regressforderung ist lediglich in der Bilanz der Gesellschaft als Verbindlichkeit ausgewiesen, aber nicht im Konkursverfahren zur Tabelle angemeldet oder im Klageweg geltend gemacht worden, so dass die Verjährung der Forderung wohl nicht für die Dauer des Konkursverfahrens gehemmt wurde. Die Geschäftsführung ist nach rechtlicher Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Forderung der ITP Ton- und Bildträger GmbH deshalb gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches spätestens seit 01. Januar 2005 verjährt ist und hat diese Einrede gegenüber der Gläubigerin heute unverzüglich erhoben.

Es bleibt abzuwarten, ob die Gläubigerin die Verjährungseinrede anerkennt oder Leistungsklage gegen die ASS-AG erheben wird.

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS Matthias Neumann Abwickler

27.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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