27.03.2009 16:36:00

DGAP-Ad hoc: AGOR AG

DGAP-Adhoc: AGOR AG: Landgericht Köln gibt Anfechtungsklage von Aktionären überwiegend statt

AGOR AG / Rechtssache

27.03.2009

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

Köln, den 26. März 2009. Das Landgericht Köln hat durch Urteil (LG Köln, Az. 82 O 76/08) entschieden, dass auf die Klage von Frau Caterina Steeg, Herrn Michael Dieckell, der Fa. JKK Beteiligungs-GmbH und Herrn Robert Hillmann als Kläger sowie der Streithelfer Fa. Gastro Beteiligungs AG, Frau Christa Götz und Fa. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH gegen die AGOR AG die Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaft vom 29.08.2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 (TOP 2 und 3) sowie über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG (TOP 8) für nichtig erklärt werden. Darüber hinaus hat das Gericht in dem Urteil festgestellt, dass der anlässlich der Hauptversammlung am 29.08.2008 festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 nichtig ist und dass die Einladung zur Hauptversammlung am 29.08.2008 rechtswidrig erfolgte. Das Gericht begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Vorstand der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung nicht gesetzes- und satzungskonform besetzt gewesen sei. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.

Nachdem der Vorstand die Folgen des Landgerichtsurteils für die Gesellschaft überschlägig analysiert und mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erörtert hat, hat die Gesellschaft heute vorerst den Entschluss gefasst, aus Kostengründen keine Berufung gegen das Urteil einzulegen. Weil aber nicht ausgeschlossen ist, dass sich die Gesellschaft im Zuge ihrer weiteren Analyse noch anders entscheidet, behält sie sich gleichwohl die Einlegung eines Rechtsmittels noch vor.

Für weitere Informationen wenden Sie bitte sich an:

AGOR AG, Tel.: +49 221 914099-31



27.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: AGOR AG Hansaring 97 50670 Köln Deutschland Telefon: +49 (0)221 914099 17 Fax: +49 (0)221 914099 18 E-Mail: info@agor-ag.com Internet: www.agor-ag.com ISIN: DE0005546006 WKN: 554600 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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