06.05.2013 20:59:58

Der Vorstand der WGF AG

Düsseldorf (ots) - Am 22. Mai 2013 findet in Düsseldorf die entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Depping und Pino Sergio.

Frage: Herr Sergio, Herr Depping, die WGF AG hat nach ihrer Insolvenz den vom Gericht bestätigten Weg der Eigenverwaltung gewählt. Warum?

Sergio: Im Vordergrund stand das Interesse der Gläubiger, die durch die Insolvenz leider viel Geld verloren haben. Es ging um die Frage, wie wir eine möglichst hohe Quote sicherstellen können, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Im Normalfall erzielen Insolvenzen - wenn überhaupt - sehr niedrige Quoten, die oft weit unter 10 % liegen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor kurzem das Instrument der Eigenverwaltung gestärkt, das unter klar definierten Bedingungen die Fortführung des Unternehmens durch das Management ermöglicht und dadurch zu höheren Quoten führen kann und somit der Verlust der Anleger geringer bleibt.

Depping: Unser Insolvenzplan würde ohne eine Fortführung des Unternehmens, also bei einer Zerschlagung bezw. der Regelinsolvenz, eine Quote von rund 19% realisieren. Mit der Fortführung sind rund 43% und mehr nicht nur möglich, sondern realistisch. Deshalb sind wir sehr froh, das Instrument der Eigenverwaltung nutzen zu können. Der Gesetzgeber hat strenge Vorgaben festgelegt, um die Anleger wirtschaftlich besser zu stellen.

Frage: Aber wird dadurch nicht der Bock zum Gärtner gemacht? Schließlich hat das jetzige Management die Insolvenz zu verantworten?

Depping: Die Frage kann und muss man stellen. Ja, das Management trägt die unternehmerische Verantwortung und deshalb stellt sich die Frage: Ist es richtig, das Management beizubehalten? Zunächst einmal: Ich bin im Dezember mit meinen 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt und über 1200 begleiteten Insolvenzen, ob als Insolvenzverwalter selbst oder als Sanierungsexperte, in den Vorstand als Experte berufen worden. Ich habe als Sanierungsvorstand bereits einiges geleistet, um die Fortführung des Unternehmens sicher zu stellen. Zum andern: Unser Geschäft und besonders unser künftiger Schwerpunkt, die Projektentwicklung, verlangt eine spezielle Expertise und beste Kontakte in die Branche, die nicht so leicht verfügbar sind. Da ist ein erfahrenes Management, das aus der Vergangenheit gelernt hat, von großem Vorteil. Darüber hinaus ist der Bereich "Projektentwicklung" bei der WGF bereits seit 2009 kontinuierlich erfolgreich entwickelt und ausgebaut worden, konnte jedoch die aktuelle Situation nicht abwenden. Schließlich, und fast am wichtigsten: Das Management wird kontrolliert von einem gerichtlich bestellten Sachwalter, dem angesehenen Prof. Rolf Rattunde, der strikt auf Ausgaben achtet. Kein Cent kann bezahlt werden, ohne dass er ihn freizeichnet. Des Weiteren wird die Arbeit von Vorstand und Sachwalter von einem Gläubigerausschuss überwacht. Der Gläubigerausschuss wird nach Annahme des Insolvenzplans aus den von den Gläubigern selbst gewählten Personen bestehen, denen der Vorstand regelmäßig berichten muss. Bei wichtigen unternehmerischen Fragen wird der Gläubigerausschuss hinzugezogen. Bereits heute sind im Rahmen des Insolvenzplans Bedingungen festgelegt worden wann und in welchem Umfang die Kontrollinstanzen ihre Zustimmung zu bestimmten Geschäften geben müssen. Die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat wird zu diesem Zweck neu gefasst. Somit ist sichergestellt, dass die Erfahrung des Managements genutzt werden kann und zugleich die Kontrolle zugunsten der Anleger stark verbessert wird , so dass das Management zukünftig nicht eigenmächtig wahllos Entscheidungen treffen kann.

Frage: Wäre eine Regelinsolvenz nicht besser?

Sergio: Klares Nein! Eine Regelinsolvenz würde normalerweise zu einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter am freien Markt führen. Jedoch verhält es sich bei dem Vermögen der WGF AG etwas anders, da das Hauptvermögen aus Immobilien besteht. Die Hypotheken auf diesen Immobilien sind zugunsten des Sicherheitentreuhänders eintragen, der gemäß den Prospektbedingungen in einer Insolvenz ein Aussonderungsrecht aus dem Vermögen der WFGF AG hat und die Hypotheken verwerten muss, z.B. durch Zwangsversteigerung. Zwar kann der Sicherheitentreuhänder gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter freihändig verkaufen, jedoch ist zu erwarten, dass vom Sicherheitentreuhänder aus Gründen der eigenen Haftung das gerichtlich unanfechtbare Verfahren der Zwangsversteigerung voraussichtlich eher gewählt wird.

Depping: Zwangsversteigerungen bedeuten dramatische Preisabschläge mit der Folge schlechterer Erlöse und am Ende eine weitaus niedrigere Quote. Umgekehrt streckt unser Insolvenzplan die Verkäufe auf einen längeren Zeitraum und nimmt somit den Druck zu Notverkäufen heraus. Damit kommen wir nach aller Erfahrung zu besseren Ergebnissen beim Verkauf des Hauptvermögens der WGF AG.

Frage: Warum haben Sie nicht gleich eine höhere Quote angeboten, so wie es die gewählten Vertreter fordern und Sie es auch in Aussicht stellen?

Depping: Wir haben zunächst einmal einen eigenständigen, unserer Ansicht nach realistischen Plan aufgestellt, der auf konservativen Annahmen beruht. Dieser Plan besteht aus vielen Einzelteilen, die zum Teil unterschiedlich bewertet werden können. Wir suchen gemeinsam mit den Gläubigervertretern nach Wegen, die Quote im Interesse aller Gläubiger weiter zu verbessern.

Frage: Herr Sergio, Herr Depping, am 22.5. hat das Gericht den Termin für die Gläubigerversammlung der WGF AG festgelegt. Wie sind die Aussichten, dass die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen? Sergio: Zurzeit verhandeln wir intensiv mit den gewählten Gläubigervertretern von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Die Sache steht auf des Messers Schneide. Grundsätzlich sind wir uns alle einig, dass eine Zerschlagung der WGF zu erheblich schlechteren Quoten für die Anleger führen würde. Das ist auch den Vertretern der Anleger nicht gleichgültig. Rechtsanwalt Klaus Nieding als Vertreter der DSW und Rechtsanwalt Markus Kienle als Vertreter der SdK halten es für unabdingbar den aktuellen Vorstand künftig über die unterschiedlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss) stärker zu kontrollieren. Dafür sollen die Organe
insbesondere Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss - mit weitreichenden Kompetenzen, um Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen zu können, ausgestattet werden. Das sehen wir im Interesse der Gläubiger generell genauso. Der Plan wird solche Punkte beinhalten.

Frage: Und halten Sie es für möglich, eine höhere Quote zu erzielen?

Depping: Ungeachtet der Frage des Managements kann man bereits jetzt festhalten: Wenn man die geforderten 50% erreichen will und kein Geld von außen zugeführt werden kann, müssten die Anleger mehr Geld für Neuprojekte freigeben, als bisher vorgesehen. Im Übrigen: Personelle Änderungen können nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Frage: Können Sie sich denn vorstellen, dass Herr Prof. Dr. Reiter in den Vorstand eintritt und Herr Klaus Nieding als DSW-Vertreter in den Aufsichtsrat einzieht?

Depping: Warum nicht? Letztlich ist doch immer die Frage, was den Anlegern am meisten nützt. Ich habe immer gesagt, dass es überzeugende Kontrollinstrumente geben muss, um die Fortführung des Unternehmens und die Erfüllung des Insolvenzplanes sicher zu stellen. Die Frage ist, mit welcher Strategie und Personalien das möglich ist. Außerdem muss das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich sein.

Frage: Wäre es nicht sinnvoll, Gläubigervertreter in die operative Ebene, also in den Vorstand zu berufen, um die Erfüllung des Insolvenzplanes sicher zu stellen?

Depping: Ich denke, dass wir zunächst die inhaltlichen Forderungen der Gläubigervertreter, die uns am 5. April schriftlich übermittelt wurden bezw. in den Medien nachzulesen waren, in den Insolvenzplan soweit wie möglich aufnehmen sollten. Viele unserer bisherigen Zugeständnisse beruhen bereits auf diesen Forderungen. Wenn es des Weiteren dadurch gelingt, die Quote auf über 50% anzuheben, haben wir wichtige Forderungen der Anleger und Anlegervertreter umgesetzt. Wir halten den Gläubigerausschuss für das wirkungsvollste Instrument, den Vorstand in den nächsten Jahren zu begleiten, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht. Hier sollten die Vertreter der Anleger präsent sein und die Aktivitäten des Vorstandes sowie des Sachwalters minutiös begleiten.

Sergio: Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Sitz im Aufsichtsrat nützlich ist. Im Vorstand sollten auch meines Erachtens spezialisierte Manager zum erfolgreichen Ausbau des zukünftigen Bereichs Projektentwicklung sitzen, die das Unternehmen voranbringen. Im Übrigen: Der Sachwalter kontrolliert, ob der Plan umgesetzt wird, wobei dieser wiederum vom Gläubigerausschuss überwacht wird. Also eine doppelte Kontrolle, die nicht nur das Erreichen der Ziele des Insolvenzplanes überwacht, sondern auch auf vertragliche Konstellationen, Ausgaben und Risiken achtet.

Frage: Die Gläubigervertreter haben Vorbehalte gegen den derzeitigen Sanierungsvorstand Bernd Depping. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?

Sergio: Diese Vorbehalte sind in zweierlei Hinsicht unangemessen: Zum einen ist mit Herrn Depping ohnehin vereinbart, dass er nach Genehmigung des Insolvenzplanes ausscheiden wird. Zum anderen ist seine Kompetenz unter Fachleuten unumstritten. Wie gesagt: Er hat 17 Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht und über 1200 Fälle erfolgreich begleitet. Außerdem ist er auch als Sanierungsvorstand erfahren und hat uns bis jetzt ganz erheblich unterstützt.

Frage: Die Gläubigervertreter lassen verlauten, dass Herr Depping zu teuer ist, weil er zusätzlich zu seinem Vorstandsgehalt mit seiner Kanzlei die WFG berät.

Sergio: Dieses gezielt gestreute Gerücht soll Bernd Depping beschädigen. Da Herr Depping mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens - also in wenigen Wochen - vereinbarungsgemäß ohnehin ausscheidet, ist das Verbreiten solcher Gerüchte völlig überflüssig. Der Sachwalter würde es auch nicht zulassen, wenn wir für den Sanierungsvorstand unangemessen hohe Vergütungen zahlen würden. Des Weiteren werden die Kosten im Insolvenzplan aufgeführt, so dass die Gläubiger dies überprüfen können.

Frage: Herr Sergio, kleben Sie an Ihrem Posten?

Sergio: Ich würde gerne bleiben, weil meine 22-jährige Erfahrung im Immobiliensektor und meine Kontakte zu den Marktpartnern für das Unternehmen sehr wichtig sein können. Wir stehen z.B. kurz vor dem Abschluss des Pachtvertrages mit einem weiteren großen spanischen Hotelbetreiber, den ich persönlich ausgehandelt habe. Ich bin auch bereit, die Verfügungsmacht über meine Aktienquote stark einzuschränken. Das Wiedererreichen der vollen Verfügungsgewalt könnte daran gekoppelt werden, dass die Rückflussquote an die Anleger die Marke von 50% überschreitet. Zwischenzeitlich würde es keine Ausschüttungen an mich geben und eine von mir eigenmächtige gesellschaftsrechtliche Veränderung z.B. in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wäre ohne den Gläubigerausschuss nicht möglich.

Frage: Wie kann denn die Fortführung der WGF AG gelingen?

Sergio: Zunächst ist festzuhalten, dass wir eine Reihe von Projekten schon so weit voran gebracht haben, dass sie im Grunde durchfinanziert sind. Wir haben Angebote von Bauunternehmen, die Fertigstellung der Projekte mitzufinanzieren. Im Gegenzug wollen sie am Projektentwicklungsgewinn mit beteiligt werden. Sie warten nur auf die Rechtssicherheit, die durch die Annahme des Insolvenzplans erreicht würde. Wenn die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt haben, kann sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Unsere Geschäftspartner haben uns signalisiert, dass sie die Projektentwicklungskompetenz des Unternehmens schätzen und mit uns weiter zusammenarbeiten, wenn das Unternehmen fortgeführt wird. Immerhin beschäftigt die Gruppe sieben festangestellte Architekten und Ingenieure, die gemeinsam auf über 100 Jahre Berufserfahrung und einen Track Record von weit über eine halbe Milliarde Euro Bauvolumen zurückblicken können. Diese Kompetenz und Erfahrung steht dem Unternehmen auch für die Zukunft zur Verfügung. Mit diesem Team konnten bereits erste Erfolge im Bereich der Projektentwicklung realisiert werden. So haben wir im Jahre 2011 ein großes Wohnquartier-Projekt in Berlin im dreistelligen Millionenvolumen vor Baubeginn verkauft. Der Bau hat bereits begonnen und die Anleihegläubigervertreter konnten sich kürzlich über dieses Projekt im Hause der WGF informieren. Im Rahmen der Fortführung fußt die Zukunft dann zum einen auf dem marktgerechten Verkauf des Immobilienbestandes, zum anderen auf die Anbindung und Entwicklung neuer Projekte. Hier haben wir mit Hilfe der renommierten Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH eine sehr sorgfältige, konservative Unternehmensplanung im Insolvenzplan aufgestellt.

Frage: Manche glauben, dass man auch in einer Regelinsolvenz die begonnenen Bauprojekte beenden und die entsprechenden Erlöse erzielen könnte?

Depping: Auch hier ein klares Nein: Im Regelfall würde ein Insolvenzverwalter Projekte im Anfangsstadium nicht zu Ende führen, da er dann mit seinem persönlichem Vermögen für Baurisiken haften müsste. Erfahrungsgemäß sind Insolvenzverwalter stattdessen an einer schnellen Verwertung interessiert. Alles andere wäre meines Erachtens ein Widerspruch zu meiner 17-jährigen Berufserfahrung als Insolvenzverwalter und Experte in Unternehmenssanierungen.

Frage: Viele Anleger fragen sich, was mit dem verlorenen Geld eigentlich passiert ist?

Depping: Es ist vollkommen verständlich, dass danach gefragt wird. Aus meiner Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts abschließend gesagt werden. Der Sachwalter Prof. Rolf Rattunde wird die prospektkonforme und allgemeine Mittelverwendung der WGF gutachterlich prüfen und diese dem Insolvenzgericht in seiner Stellungnahme übermitteln.

Frage: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Insolvenzverschleppung aufgenommen. Was können Sie uns dazu sagen?

Depping: Das Insolvenzgericht übergibt bei Insolvenzen von Kapitalgesellschaften die Akten immer automatisch zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft prüft dann diese Akten und sieht sich u.a. das vom Sachverwalter verfasste Gutachten an. Ich halte nach meiner Erfahrung den Verdacht einer Insolvenzverschleppung in diesem konkreten Fall für abwegig.

Sergio: Bereits Mitte Dezember haben wir gegenüber der Staatsanwaltschaft unsere volle Kooperation zugesichert. Wir stehen im regelmäßigen Informationsaustausch mit der Staatsanwaltschaft. Daher sehe ich in den aktuell laufenden Ermittlungen keine Unsicherheiten.

Frage: Entfallen mögliche Haftungsansprüche gegen den Vorstand mit Annahme des Insolvenzplans?

Depping: Klares nein! Es ist festzuhalten, dass Haftungsansprüche gleich welcher Art und sofern solche gegenüber dem Vorstand und beteiligten Geschäftspartnern bestehen mit Zustimmung zu dem Insolvenzplan nicht entfallen. Ganz im Gegenteil: Unsere Absicht ist es im Nachgang in Zusammenarbeit mit den Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen einen Austausch zu führen, um mögliche Haftungsansprüche aufzuarbeiten. Das geschieht beiderseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Frage: Was erwarten Sie auf der bevorstehenden Gläubigerversammlung am 22. Mai?

Sergio: Zu allererst entschuldige ich mich erneut im Namen des gesamten Vorstands für die aktuelle Situation. Es wird über vergangene Managemententscheidungen zukünftig zu diskutierten sein. Ich bin guter Hoffnung, dass dies mit den Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen konstruktiv geschehen wird. Letztendlich bin ich fest davon überzeugt, dass die von uns begonnene Strategie im Bereich Projektentwicklung für die Anleger, Gläubiger und das Unternehmen das richtige ist. Daher hoffe ich, dass bei der Versammlung am 22. Mai die Gläubiger auch ihr wirtschaftliches Interesse an einer höheren Rückzahlung bekunden und somit einer Fortführung des Unternehmens mit der gewählten Strategie zustimmen.

Depping: Es ist Geld verloren worden! Nunmehr gilt es den Verlust bei den Gläubigern so gering wie möglich zu halten. Der Gesetzgeber hat mit der gestärkten Insolvenzordnung die Möglichkeit geschaffen, den Verlust für die Gläubiger durch die Fortführung des Unternehmens zu minimieren. Hier ist das klare wirtschaftlich Interesse zu einer hohen Rückzahlungsquote vordergründig. Ich gehe davon aus, dass viele Gläubiger das am 22. Mai genauso sehen und sich für die Fortführung des Unternehmens aussprechen. Nur dadurch wird die Voraussetzung geschaffen eine hohe Rückzahlung gewährleisten zu können.

Originaltext: WGF AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60989 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60989.rss2 ISIN: DE000A0JRUK0

Pressekontakt: BrunoMedia GmbH agentur@brunomedia.de

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