15.06.2014 14:48:48
|
CSU-Chef Seehofer stellt klar: Mindestlohn kommt für alle
BERLIN (dpa-AFX) - Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat Forderungen in der Union und der Wirtschaft nach umfassenden Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn zurückgewiesen. "Der Mindestlohn kommt ab 2017, und zwar für alle", sagte Bayerns Ministerpräsident dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Bis dahin können sich bestimmte Wirtschaftskreise darauf einstellen." Es müssten Übergangslösungen gefunden werden "für die Zeitungsausträger, für die Gastronomie und vielleicht auch für die Praktikanten".
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause des Bundestages Anfang Juli verabschiedet werden. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll dann vom kommenden Januar an für alle ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen gibt es bis 2017 für Branchen mit einem überregional gültigen Tarifvertrag. Prinzipiell ausgenommen sind Pflichtpraktikanten und ehemalige Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate im neuen Job.
Die Grünen im Bundestag fordern eine gleichberechtigte Beteiligung von Wissenschaftlern an der künftigen Kommission zur Weiterentwicklung des Mindestlohns. Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn sieht vor, dass dieser erstmals zum 1. Januar 2018 steigt. Nach dem Willen von Arbeitgebern und DGB soll dies schon Anfang 2017 geschehen. Beide Seiten entscheiden über Erhöhungen in einer paritätisch besetzten Kommission.
"Die bisherige Konstruktion im Gesetzentwurf ist ein Fehler, weil sie die Wissenschaft an den Katzentisch verfrachtet", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, der Nachrichtenagentur dpa. "Sie muss wie in England gleichberechtigt mit Sitz und Stimme vertreten sein." Dort habe dies zu einer breiten Akzeptanz des Mindestlohns geführt.
In der Union gibt es weiter Kritik am Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) fordert Entlastungen für deutsche Obst- und Gemüsebauern. Schmidt sagte dem "Spiegel", er unterstütze den Schutz vor Niedriglöhnen "ausdrücklich". Es müsse allerdings geprüft werden, "ob bei kurzfristig beschäftigten Saisonarbeitnehmern im Obst- und Gemüsebau die besonders schmale Ertragssituation der Betriebe abgebildet werden kann".
Der Bauernverband schlägt eine Sonderreglung für Saisonarbeiter vor. "Für Beschäftigungen, die auf 50 Arbeitstage im Jahr beschränkt und in der Regel sozialversicherungsfrei sind, sollten nur 80 Prozent des Mindestlohns gelten", sagte der Präsident Joachim Rukwied in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS"). Beim Anbau mancher Obst- und Gemüsekulturen mache der Arbeitseinsatz 60 bis 80 Prozent der Produktionskosten aus. Eine Lohnerhöhung von bis zu 25 Prozent werde daher massiv die Kosten erhöhen.
Das Arbeitsministerium wies den Vorschlag zurück. "Das ist nicht vorgesehen. Dann würden andere Branchen mit der gleichen Forderung kommen", sagte ein Sprecher von Ministerin Nahles der "FAS"./sk/sv/DP/kja
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!