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Sieg für DeFi |
28.03.2024 21:15:00
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Coinbase vs. SEC: Gericht stimmt SEC in Rechtsstreit in Teilen zu - Coinbase erzielt Teilerfolg
• Vorwurf: Handel von nicht registrierten Wertpapieren
• Gericht gibt SEC in Teilen Recht - Coinbase mit Teilerfolg
Rechtsstreit zwischen SEC und Coinbase
Im Sommer vergangenen Jahres hat die Securities and Exchange Commission (SEC) Klage gegen die US-Kryptobörse Coinbase eingereicht. Die Börsenaufsicht warf Coinbase in der Klageschrift vor, Kryptoanlagen zum Handel angeboten zu haben, die die SEC als Wertpapiere einstufe und die somit hätten registriert werden müssen. Coinbase kritisierte wiederum die SEC und forderte die Börsenaufsicht bereits im Juli 2022 im Rahmen einer Petition auf, dass diese einheitliche Regelungen für "Wertpapiere, die auf digitalem Wege angeboten und gehandelt werden", ausarbeiten solle. Den Coinbase-Vorschlag lehnte die Behörde Ende vergangenen Jahres ab - das will der Handelsplatz jedoch nicht auf sich sitzen lassen.
Gericht gibt SEC in Teilen Recht
Nun hat das Gericht der SEC in Teilen Recht gegeben. Das Gericht kam nach sorgfältigen Überlegungen "zu dem Schluss, dass die Behauptungen der SEC, dass es sich bei Coinbase um eine nicht registrierte Handelsplattform für Wertpapiere handelt, hinreichend plausibel sind" und das Gericht somit den Antrag des Beklagten zum Großteil ablehnen müsse, wie es in dem Urteil heißt. Die SEC behaupte darüber hinaus hinreichend, dass sich Coinbase mit seinem Staking-Programm "mit dem nicht registrierten Angebot und Verkauf von Wertpapieren beschäftigt".
Krypto-Community feiert Entscheidung zu Coinbase Wallet - insgesamt gewinnt jedoch die SEC
Einen Teilerfolg konnte Coinbase dennoch vermelden. So stellte die Richterin fest, dass die selbst verwaltete Krypto-Wallet von Coinbase es nicht zu einem Broker mache. "Das Gericht gibt dem Antrag der Beklagten jedoch in Bezug auf die Ansprüche der SEC in Bezug auf Wallet statt", heißt es im Urteil. Wie Cointelegraph berichtet, verbuchen Krypto-Anwälte diese Entscheidung als Sieg für selbstverwahrende Wallets und dezentralisierte Finanzanwendungen (DeFi).
"[Dies] ist ein ziemlich großer Gewinn für browserbasierte Wallet-Erweiterungen, Anwendungs-Frontends und andere ähnliche Anwendungen", schrieb Zach Rosenberg, General Counsel von Ethena Labs, in einem X-Beitrag.
I'm sure much ink has been spilled on this already but Coinbase winning on the SEC's Coinbase Wallet allegations at this stage is a pretty giant win for browser-based wallet extensions, application front ends, and other similar applications.
- Meat (??,??) (@MeatEsq) March 27, 2024
"Nicht nur, dass Coinbase gewonnen hat, sondern auch die Grundlage dafür", betonte Rosenberg. "Das bloße Helfen von Benutzern bei der Ermittlung von On-Chain-Preisen führt nicht zu einer Weiterleitung oder Abgabe von Empfehlungen, und Coinbase hat niemals Kontrolle über die Vermögenswerte oder Transaktionen der Benutzer, auch wenn es dem Benutzer die Möglichkeit bietet, diese auf dem Markt zu ‚ordnen‘".
Not just that Coinbase won, but the basis for it.
- Meat (??,??) (@MeatEsq) March 27, 2024
Merely helping users discover onchain prices does not invoke routing or making recommendations, and Coinbase never has any control over users' assets or transactions, even though it does provide the user a means to "arrange" them… pic.twitter.com/22X1idgMqY
Laut Jake Chervinsky, Rechtschef der Krypto-Venture-Firma Variant, enthalte die Anordnung des Richters zwar "einige positive Aspekte", seiner Meinung nach gewinne "insgesamt aber die SEC", berichtet Cointelegraph. "Für DeFi ist es großartig, dass Wallet kein Broker ist, und zu anderen Themen gibt es eine gute Sprache", sagte er. "Aber das Gericht hat sich in mehreren Schlüsselfragen auf die Seite der SEC gestellt (meiner Meinung nach fälschlicherweise)."
So reagiert die Coinbase-Aktie
Am Mittwoch verlor die Coinbase-Aktie an der NASDAQ 3,79 Prozent auf 256,70 US-Dollar. Am Donnerstag ging es im Handel dagegen letztlich um 3,28 Prozent auf 265,12 US-Dollar hoch.
Der Gerichtsprozess zwischen Coinbase und der SEC soll am 19. April fortgesetzt werden.
Redaktion finanzen.at
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