25.08.2016 11:57:38
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BVE lehnt Forderung nach einer Lenkungsabgabe für Einweg-Getränkeverpackungen ab
Das Portfolio der Ernährungsindustrie zeichnet sich durch eine herausragende Produkt- und Gebindevielfalt aus. Dies gilt auch für den Getränkebereich. Dem Verbraucher wird dadurch die Möglichkeit geboten, sich seinen Vorlieben und Konsumansprüchen entsprechend für das jeweils passende Produkt zu entscheiden. Dies kann bei Getränken entweder ein Mehrweg- oder ein Einweg-Produkt sein. Die geforderte Lenkungsangabe zielt auf eine unmittelbare Beeinflussung des Verbraucherverhaltens und damit auf eine Verbraucherbevormundung ab, der mit Entschiedenheit entgegenzutreten ist.
Darüber hinaus besteht auch aus ökologischer Sicht keine Veranlassung für eine entsprechende Abgabe. "Die Einführung des Pflichtpfandes gewährleistet die weitestgehende Rückgabe der Einweggebinde und hat damit erfolgreich zur Problemlösung des sogenannten "Litterings" - des achtlosen Wegwerfens dieser Gegenstände - beigetragen. Darüber hinaus sind die pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen in den vergangenen Jahren durch eine Erhöhung des Rezyklatanteils, eine Gewichtsreduzierung und eine Reduzierung der Transportentfernungen ökologisch kontinuierlich weiterentwickelt worden," erklärt BVE-Geschäftsführer Peter Feller. "Eine Lenkungsabgabe hätte vor diesem Hintergrund einen diskriminierenden Charakter, der sich nicht rechtfertigen lässt."
OTS: BVE Bundesvereinig. Ernährungsindustrie newsroom: http://www.presseportal.de/nr/18130 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_18130.rss2
Pressekontakt: Peter Feller Geschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) Tel. 030-200 786 160 pfeller@bve-online.de
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