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29.08.2015 16:53:44

Bundesverfassungsgericht hebt Versammlungsverbot für Heidenau auf

   KARLSRUHE (AFP)--Das Bundesverfassungsgericht hat das Versammlungsverbot für die Kleinstadt Heidenau bei Dresden aufgehoben. Das Landratsamt habe den zur Rechtfertigung des Verbots angeführten "polizeilichen Notstand" nicht überzeugend begründet, befand das Gericht am Samstag in Karlsruhe. Die auf den Eilantrag eines Klägers hin erlassene einstweilige Anordnung der Verfassungsrichter bedeutet, dass Versammlungen am Wochenende in Heidenau stattfinden können. Dort hatten in den vergangenen Tagen fremdenfeindliche Rechte vor einem Flüchtlingsheim Krawalle ausgelöst.

   In einer schriftlichen Erklärung des Karlsruher Gerichts hieß es: "Aufgrund der Geschehnisse der jüngeren Zeit und der aktuellen Medienberichterstattung kommt der Stadt Heidenau für das derzeit politisch intensiv diskutierte Thema des Umgangs mit Flüchtlingen in Deutschland und Europa besondere Bedeutung zu."

   Gerade das freie Wochenende sei für viele Bürger "oftmals die einzige Möglichkeit, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein 'Sich-Versammeln' zu beteiligen und im Wortsinne 'Stellung zu beziehen'", hieß es in der Erklärung weiter. In diesem Falle gelte das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit.

   Das Landratsamt hatte das Versammlungsverbot am Donnerstagabend mit einem "polizeilichen Notstand" begründet: Die Polizei könne die Sicherheit der fürs Wochenende geplanten Versammlungen nicht garantieren.

   Das Verfassungsgericht wies nun aber darauf hin, dass die sächsische Polizei von anderen Bundesländern und dem Bund unterstützt werde. Dass Versammlungen in Heidenau für das gesamte Wochenende "zu einem nicht beherrschbaren Notstand" führten, sei nicht erkennbar. Von der Entscheidung des Gerichts unberührt bleibe die Befugnis der zuständigen Behörden, "nach Maßgabe des Versammlungsrechts begrenzte Anordnungen im Einzelfall zu treffen".

   Das Karlsruher Urteil ist der bisherige Höhepunkt eines juristischen Hin und Hers um die sächsische Kleinstadt, wo es um ein Flüchtlingsheim zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen gekommen war.

   Am Donnerstagabend hatte das Landratsamt ein Versammlungsverbot erlassen. Davon betroffen waren nicht nur geplante fremdenfeindliche Aufmärsche, sondern auch ein für Freitag geplantes "Willkommensfest" für Flüchtlinge. Das Dresdner Verwaltungsgericht erklärte dieses Versammlungsverbot dann am Freitagmittag für rechtswidrig. Am Freitagabend entschied allerdings das sächsische Oberverwaltungsgericht, dass das Versammlungsverbot doch teilweise in Kraft bleiben könne: Das "Willkommensfest" sei erlaubt, andere geplante Veranstaltungen seien verboten.

   Dieses Urteil hoben die Karlsruher Richter nun auf. Sie setzten den Spruch des Dresdner Verwaltungsgerichts wieder in Kraft, wonach das Versammlungsverbot rechtswidrig sei.

   DJG/apo

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   August 29, 2015 09:26 ET (13:26 GMT)- - 09 26 AM EDT 08-29-15

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