22.08.2020 11:19:38

Bundesverband Freie Berufe fordert Nachbesserungen bei Corona-Hilfen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband Freie Berufe hat die schwarz-rote Koalition zu Nachbesserungen bei den Corona-Hilfen aufgefordert. Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den an diesem Dienstag geplanten Koalitionsausschuss, gerade Solo-Selbstständige würden seit rund einem halben Jahr im Stich gelassen. "Dies befördert die Bereitschaft zur Selbstständigkeit nicht, sondern würgt sie ab."

Die Politik hatte milliardenschwere Programme beschlossen, um Jobs zu sichern. Auch andere Wirtschaftsverbände wollen Nachbesserungen. Beim Koalitionsausschuss wollen die Spitzen des Regierungsbündnisses voraussichtlich über eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beraten - von 12 auf 24 Monate.

Die in Rede stehende Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sei ein geeignetes Instrument, um Mitarbeiter im Team halten zu können und den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, so Klotzki. "Allerdings fallen die Hilfsinstrumente damit weiterhin auseinander: Gerade Solo-Freiberufler und diejenigen mit wenigen Mitarbeitern werden gegenüber Arbeitnehmern weiter benachteiligt. Ein Bärendienst angesichts des ohnehin schon erlahmten Gründergeistes, signalisiert dies doch, dass Selbstständigkeit nicht wertgeschätzt wird."

Klotzki forderte Nachbesserungen bei den staatlichen Überbrückungshilfen, die bisher bis Ende August laufen. Für Zuschüsse an die Firmen hat der Bund bis zu 25 Milliarden Euro eingeplant. Mit den Hilfen soll vor allem kleinen und mittelständischen Firmen aus Branchen wie der Reisewirtschaft, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder Schaustellern geholfen werden, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben.

Die Überbrückungshilfe dürfe sich nicht weiter ausschließlich auf Betriebsmittel beschränken, so Klotzki. "Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern müssen ihre Einnahmen direkt nutzen, um ihren laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten." Auch diene die Wohnung vielen als Arbeitsstätte, sodass eine Differenzierung zwischen betrieblichem und privatem Bereich sowie betrieblichen und privaten Mitteln kaum möglich sei. Außerdem könnten bisher nur Verluste geltend gemacht werden, die in den Monaten April und Mai verzeichnet wurden. Berücksichtigt werden sollten aber auch Verluste, die im Juni, Juli und August eingesetzt haben beziehungsweise einsetzen./hoe/DP/nas

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