06.11.2015 14:05:46

Bundestag stimmt für Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

   BERLIN (AFP)--Die Sterbehilfe wird in Deutschland unter bestimmten Bedingungen künftig strafbar sein. Der Bundestag billigte am Freitag mehrheitlich in dritter Lesung den entsprechenden Gesetzentwurf, der eine Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vorsieht. Damit sollen vor allem die umstrittenen Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden. Für die Vorlage stimmten in dritter und abschließender Lesung 360 von 602 Abgeordnete, dagegen waren 233. Neun Abgeordnete enthielten sich.

   Der Entwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe hatte sich bereits in der zweiten Lesung überraschend klar durchgesetzt und die Stimmen von 309 Abgeordneten bekommen.

   Für die Vorlage von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Carola Reimann, der eine Erlaubnis der ärztlichen Sterbehilfe vorsah, votierten in der zweiten Abtimmung 128 Abgeordnete. Für den Vorschlag der Grünen-Politikerin Renate Künast, der explizit auf das Verbot der kommerziellen Sterbehilfe abzielte, stimmten 52 Parlamentarier. Dem Entwurf des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, der die Sterbehilfe generell unter Strafe stellen wollten, stimmten 37 Parlamentarier.

   Derzeit ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar, den Ärzten aber durch regional unterschiedliches Standesrecht vielerorts untersagt.

   DJG/apo

   (END) Dow Jones Newswires

   November 06, 2015 07:35 ET (12:35 GMT)- - 07 35 AM EST 11-06-15

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