21.02.2013 19:46:31

Bundestag billigt neues Wahlrecht

   BERLIN (AFP) -- Die Bundestagswahl am 22. September wird auf einer neuen gesetzlichen Grundlage stattfinden: Das Parlament billigte am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken das neue Wahlrecht. Der am 22. September neu zu wählende Bundestag könnte deutlich größer ausfallen als das bisherige Parlament, denn das neue Wahlrecht sieht einen vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten vor - sowohl was die Verteilung der Mandate an die Parteien als auch was den Regionalproporz unter den Bundesländern angeht.

   Eine zwischenzeitlich diskutierte Obergrenze für die Mandatszahl im Bundestag wurde in dem neuen Gesetz nicht festgelegt. Die Linke lehnte die Regelung deshalb ab. Ein eigener Gesetzentwurf der Linken-Fraktion fand keine Mehrheit. Der Einigung auf die nun beschlossene Neuregelung waren jahrelange Debatten zwischen den Parteien vorausgegangen.

   Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom Juli 2012 eine Neuregelung des erst 2011 von Union und FDP durchgesetzten neuen Wahlrechts gefordert. Die Richter verlangten, die Zahl der Überhangmandate auf höchstens "etwa 15" zu begrenzen. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht. Bei der Wahl 2009 hatte die CDU/CSU alle 24 damals entstandenen Überhangmandate gewonnen, wodurch sich die schwarz-gelbe Mehrheit entsprechend vergrößerte.

   In der Debatte ging es auch um Anträge von SPD und Grünen zugunsten eines Wahlrechts für Ausländer auf kommunaler Ebene. Diese wurden mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt.

   DJG/AFP/chg

   (END) Dow Jones Newswires

   February 21, 2013 13:15 ET (18:15 GMT)- - 01 15 PM EST 02-21-13

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