21.09.2023 17:58:38

Bundestag beschließt Gesetz für mehr Energieeffizienz

BERLIN (dpa-AFX) - Im zweiten Anlauf hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem die Energieeffizienz erhöht werden soll. Es geht zum Beispiel um konkrete Einsparvorgaben für Bund und Länder sowie um Effizienzstandards für Rechenzentren. Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch sollen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von Maßnahmen für mehr Energieeffizienz erstellen. Eine Begrenzung des individuellen Verbrauchs von Unternehmen oder privaten Haushalten soll nicht eingeführt werden.

Das Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, setzt vor allem EU-Vorgaben um. Es sollte eigentlich schon im Juli kurz vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Abstimmung aber platzte, weil nicht mehr ausreichend Abgeordnete im Plenarsaal waren. Beschlossen wurde das Gesetz nun am Donnerstag.

Demnach soll der Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um mindestens 26,5 Prozent gesenkt werden. Für den Zeitraum nach 2030 strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2045 um 45 Prozent zu senken.

Die Grünen-Abgeordnete Katrin Uhlig sprach von einem klaren Rahmen für Energieeffizienz. Die Koalition schaffe Planungssicherheit für Firmen. Der SPD-Politiker Robin Mesarosch sagte, Deutschland sei bei der Energieeffizienz noch weit unter seinen Möglichkeiten. Zu viele Firmens schreckten noch vor Investitionen zurück. Der CDU-Abgeordnete Thomas Gebhart dagegen sprach von einem bürokratischen Wust und kleinteiligen Vorschriften. Er kenne keinen Unternehmer, der freiwillig Energie vergeuden würde.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz sprach mit Blick auf das Gesetz von einem wichtigen und lange überfälligen Schritt. Mit Energieeinsparzielen bis 2030 fahre die Ampel aber nur auf Sicht. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), sagte, der Verband habe sich vor allem für praktikable und konkrete Regelungen sowie flexiblen Vorgaben ein. Deshalb begrüße es der VKU, dass ursprünglich geplante Zwischenziele für das Jahr 2040 gestrichen worden seien./hoe/DP/stk

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