10.05.2015 11:42:37
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Bundesrat fordert Fracking-Teilverbot
Die Bundesländer lehnen Fracking in diesen Gesteinsformationen ab
und das in allen Tiefen. Das Verbot für solche Vorhaben nur
oberhalb von 3000 Metern Tiefe festzulegen, sei aus fachlicher Sicht
nicht zu rechtfertigen. Zudem soll das Verbot für Schiefer- und
Kohleflözgasfracking im Bundesbergrecht verankert werden.
"Die ursprüngliche Forderung des Umweltausschusses war konsequent und sollte vom Bundestag umgesetzt werden. Denn auch beim 'Tightgas'-Fracking, das auf Druck der niedersächsischen Landesregierung ausgeklammert wurde, bestehen Gefahren für das Grundwasser", so Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. "Dennoch ist das Votum des Bundesrats für ein im Bergrecht verankertes Verbot von Schiefergasfracking und die Streichung der 3000-Meter-Grenze ein starkes Signal an die Bundestagsabgeordneten. Dieses dürfte die Kritikerinnen und Kritiker der Entwürfe in den Regierungsparteien weiter in ihrem Widerstand gegen das Gesetz bestärken."
Das Umweltinstitut München appelliert daher noch einmal an die Bundestagsabgeordneten, ihrer Verantwortung für eine zukunftsfähige Politik gerecht zu werden. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, Fracking komplett zu verbieten, wenn nicht jetzige und künftige Generationen die Kosten für die entstehenden Schäden tragen sollen.
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Pressekontakt: Umweltinstitut München e.V.
Franziska Buch: fb@umweltinstitut.org Referentin für Energie und Klima Tel.: (089) 30 77 49 - 17 Mobil: (0157) 34 72 48 99
Fabian Holzheid: fh@umweltinstitut.org Vorstand, Pressesprecher Tel.: (089) 30 77 49 - 19
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