12.09.2024 20:53:00
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Budgetausschuss ebnete Weg für Pensionserhöhung
Die Regierung hatte bereits im Juli bekanntgegeben, dass die Pensionen im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht werden. Das gilt bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich. Darüberliegende Pensionen erhalten einen monatlichen Fixbetrag von rund 279 Euro - das sind 4,6 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage. Basis für die Berechnung des Richtwerts zur Pensionserhöhung durch das Sozialministerium ist die durchschnittliche Steigerung des Verbraucherpreisindex. Um den gleichen Wert steigen auch Familien- und Sozialleistungen, die jährlich valorisiert werden - etwa Familienbeihilfe, Pflegegeld, Mindestsicherung und Sozialhilfe.
Für Neupensionisten wird zudem die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt, also ein Jahr länger als bisher vorgesehen. So erhalten alle Personen, die 2025 ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung - unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.
Nach der spürbaren Erhöhung kleiner und mittlerer Pensionen in Zeiten hoher Inflation kehre man nun angesichts der sinkenden Inflation zur gesetzlichen Regelung zurück, erklärte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in einer schriftlichen Stellungnahme. "Wir nehmen eine maßvolle und faire Erhöhung vor, die allen Pensionist:innen real mehr Einkommen bringt."
Vonseiten der SPÖ und FPÖ - die Regierung braucht die Zustimmung einer von ihnen für eine Zwei-Drittel-Mehrheit - hieß es im Budgetausschuss, man werde sich die Sache anschauen. Gerhard Kaniak (FPÖ) meinte laut Parlamentskorrespondenz etwa, seine Partei sehe die Vorschläge positiv, habe aber noch ein paar Fragen. Die SPÖ kritisierte, dass die Schutzklausel nicht für alle Korridorpensionen gilt. Sowohl FPÖ als auch SPÖ bemängelten außerdem die kurzfristige Vorlage des Antrags. Die NEOS kritisierten den Gesetzesentwurf und sprachen von "Wahlzuckerln" für Pensionisten.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) lobte anlässlich eines Beschlusses im Budgetausschuss durch ÖVP, Grüne und FPÖ erneut die Abschaffung der Kalten Progression. Bewusst würden alle Steuerstufen entlastet und damit "ein Zeichen für die Leistungsträger und für den Mittelstand" gesetzt. Konkret werden die Steuerstufen für nächstes Jahr um knapp vier Prozent angehoben. Zudem steigt etwa das Kilometergeld, es wird für Pkw, Motorräder und Fahrräder einheitlich mit 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
Die sogenannte Kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Drittel automatisch. Über die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen muss sich die Regierung einigen.
ÖVP und Grüne vertagten im Budgetausschuss ihren Entschließungsantrag über budgetäre Mittel für die Teilnahme Österreichs am europäischen Luftverteidigungssystem Sky Shield. Damit sollte die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung der Vorbelastungen für die erforderlichen Anschaffungen von Luftverteidigungssystemen geschaffen werden. Die Grünen begründeten, man wolle diese weitreichenden budgetären Maßnahmen kurz vor der Wahl nicht vorwegnehmen.
Die Regierungsparteien und die SPÖ sprachen sich für eine Dienstrechtsnovelle für den öffentlichen Dienst aus. Hier gibt es einige Detailänderungen. So sollen etwa Regelungen für Folgebeschäftigungen - etwa in einem privaten Unternehmen - nachgeschärft werden. Sektionschefs, Gruppen- und Abteilungsleiter sind künftig verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine Führungskräfte-Ausbildung zu absolvieren. Verbessert werden soll die Bezahlung von Gesundheits- und Krankenpflegepersonal im Bereich der Justizanstalten und der Heeressanitätszentren. Mit Stimmen der Regierungsparteien wurde auch der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023 an das Plenum weitergeleitet.
jeg/iga/mhh
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