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26.08.2016 18:54:40

Brüssel plant EU-weites Leistungsschutzrecht für Verlage

Die EU-Kommission erwägt die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Verleger. "Das würde deren Rolle als Investoren in Inhalte stärken und ihnen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber anderen Marktteilnehmern geben", sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Freitag. Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitag) mit Berufung auf ein internes EU-Kommissionspapier soll die neue Regelung, anders als bisher in Deutschland, nicht nur für Suchmaschinenbetreiber wie Google, sondern für alle Unternehmen gelten, die Presseartikel im Internet nutzen.

Derzeit sind laut der EU-Kommission zudem Vorschläge für eine umfassende EU-Urheberrechtsreform in Arbeit. Sie sollen demnach in der zweiten Septemberhälfte präsentiert werden. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssten entsprechenden Vorschlägen der EU-Kommission allerdings zustimmen.

Einen Urheberrechts-Aktionsplan hatte die Brüsseler Behörde schon im Dezember 2015 vorgelegt. Allgemeines Ziel ist es demzufolge, sicherzustellen, dass Menschen in Europa Zugriff auf eine große Bandbreite an Online-Inhalten haben. Gleichzeitig sollen die Rechte etwa von Autoren gestärkt werden.

Für Journalisten sei das deutsche Leistungsschutzrecht Murks, meinte der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall. "Der Gesetzgeber hat es versäumt, die Ansprüche der Urheber in Euro und Cent festzulegen. Deshalb lehnen wir das deutsche Gesetz in seiner jetzigen Form ab." Das Bestreben der EU-Kommission, ein europaweites Leistungsschutzrecht zu schaffen, sei eine Chance, die Ansprüche der Urheber in Europa einheitlich festzulegen. Der DJV fordere die EU-Kommission auf, dabei die wirtschaftlichen Interessen der Urheber angemessen zu berücksichtigen.

dpa-AFX

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