23.12.2015 13:27:39

Booking.com wird gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes Berufung einlegen

Amsterdam, Niederlande (ots) - Heute hat das Bundeskartellamt in seinem Beschluss Booking.com, einem Unternehmen der Priceline Group (NASDAQ: PCLN), die Anwendung seiner mit Unterkünften in Deutschland vereinbarten Paritätsklausel untersagt. Booking.com plant, die Argumente des Bundeskartellamts anzufechten und gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Das Bundeskartellamt ist die einzige Wettbewerbsbehörde in ganz Europa, die Online-Reisemittlern die Anwendung der eingeschränkten Ratenparitätsklausel in den Vereinbarungen mit Hotels und Unterkünften untersagt.

Bereits seit Juli 2015 verzichtet Booking.com auf die Durchsetzung der gegenüber Hotel- und Unterkunftspartner in Europa bis dahin verlangten weiten Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklausel. Die nationalen Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien, Schweden, Irland, Großbritannien, Polen, Griechenland, Dänemark, Ungarn, den Niederlanden und in der Schweiz hatten öffentlich bekannt gegeben, dass diese Änderungen die bestehenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen. Die Änderungen wurden gemäß den Verpflichtungszusagen hin zur eingeschränkten Paritätsklausel umgesetzt. Diese waren mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den Online-Hotelbuchungsportalen zum Nutzen der Hoteliers und Verbraucher zu fördern, bereits im April 2015 von den Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien und Schweden akzeptiert worden.

Der deutsche Markt für Online-Reisevermittlung weißt keine wesentlichen Charakteristika auf, die sich von den Marktgegebenheiten in Frankreich, Italien und Schweden unterscheiden und die einen Sonderweg des Bundeskartellamts gegenüber den übrigen europäischen Wettbewerbsbehörden rechtfertigen würden.

"Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung mangelhaft ist, da sie die Vorteile, die Online-Hotelbuchungsportale wie Booking.com gegenüber Kunden und Unterkünften erbringen, nicht anerkennen", erklärt Gillian Tans, Präsident von Booking.com. "Online-Reisevermittler wie wir bieten Reisenden in der ganzen Welt Transparenz, Auswahl und zusätzlichen Nutzen, indem wir Informationen über hunderttausende Unterkünfte aggregieren. Dadurch sparen Verbraucher Zeit und Geld. Zugleich fungieren wir als ein höchst kosteneffizienter Online-Vertriebskanal und eine Marketing-Plattform für Hotels und Unterkünfte weltweit in einem zunehmend globalen und digitalen Markt. Verbraucher profitieren von der erhöhten Preistransparenz, ohne eine Vielzahl von Hotelwebseiten auf den günstigsten Preis prüfen zu müssen."

Booking.com wird Hotels und Unterkünften auch weiterhin eine attraktive Plattform bieten, um ihre Zimmer kurzfristig und zu konkurrenzfähigen Preisen am internationalen Markt anbieten zu können und einen globalen und vielfältigen Kundenstamm aufzubauen. Das Unternehmen ist sich sicher, dass Hotelpartner Booking.com dafür mit angemessenen Raten, günstigen Konditionen und guter Verfügbarkeit honorieren werden.

Die Vielfalt und die Qualität der Hotels, die auf Booking.com verfügbar sind, ermöglichen jedem Kunden, das für ihn passende Hotel zum richtigen Preis zu finden. Booking.com ist zuversichtlich, auch weiterhin den bestmöglichen Preis anbieten zu können. Daher wird das Online-Portal mit jedem niedrigeren Preis, der auf einer anderen Buchungswebsite gefunden wird, gemäß der Bestpreisgarantie gleichziehen.

Die Begründung und die Hauptschlussfolgerungen in der Entscheidung des Bundeskartellamtes stehen in direktem Konflikt mit den Ergebnissen der französischen, italienischen und schwedischen nationalen Wettbewerbsbehörden, die von den übrigen europäischen Wettbewerbsbehörden entweder gebilligt oder bestätigt wurden. Booking.com ist der Ansicht, dass das Bundeskartellamt versäumt hat, die wettbewerbsbeeinflussenden Effekte der eingeschränkten Paritätsklausel angemessen zu untersuchen. Die Entscheidung des Bundeskartellamts, die die Durchsetzung der eingeschränkten Paritätsklausel untersagt, basiert stark auf den Ergebnissen des Verfahrens mit HRS - das sich allerdings auf die weite Paritätsklausel bezog. Das Bundeskartellamt hat schlicht die von Booking.com eingereichte, substanzielle Beweislage ignoriert, die belegt, dass die eingeschränkte Paritätsklausel Wettbewerb nicht behindert, sondern im Gegenteil Wettbewerb fördert und Effizienzvorteile für Hotels und Verbraucher mit sich bringt. Darüber hinaus, hat das Bundeskartellamt versäumt, sich mit den Wettbewerbsbehörden in Europa abzustimmen und steht damit einer einheitlichen Umsetzung des Wettbewerbsrechts in der EU entgegen.

Booking.com wird gemäß der Entscheidung des Bundeskartellamts seine Vereinbarungen mit deutschen Unterkünften ändern, solange die Ergebnisse der Berufung noch nicht vorliegen. Booking.com wird mit sofortiger Wirkung auf die Durchsetzung seiner bestehenden eingeschränkten Paritätsklausel mit deutschen Unterkünften verzichten und wird seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und übrigen Verträge mit deutschen Unterkünften bis zum Fristende entsprechend anpassen.

Im übrigen Europa wird Booking.com weiterhin an seinen eingeschränkten Klauseln für Preisparität und Buchungsbedingungen festhalten. Das heißt, Hotels werden angehalten auf Booking.com die gleichen Tarife und Buchungsbedingungen anzubieten, wie über ihre eigene Website oder andere eigene direkte Online-Vertriebskanäle.

OTS: Booking.com B.V. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/81375 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_81375.rss2

Pressekontakt: Ketchum Pleon GmbH Stephanie Grosser / Nadine Winkelhaus Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt Email: booking.com-presse@ketchumpleon.com

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