19.07.2017 22:57:56
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Börsen-Zeitung: Willkommen in Willkürland, Kommentar zu Cum-cum-Geschäften von Bernd Wittkowski
Ja, das kennen wir alle. Dazu bedarf es keiner persönlichen Erfahrung mit steuergestaltenden Cum-ex- oder Cum-cum-Aktiengeschäften. Das deutsche Steuerrecht ist marode, vielleicht ist es sogar verfassungswidrig. Nach Überzeugung des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof sind manche der einschlägigen Gesetze wegen Unverständlichkeit und Widersprüchlichkeit nicht einmal ordnungsgemäß verkündet.
Heute geht es um "Cum-cum". Das Bundesfinanzministerium hat - aus Sicht der Finanzaufsicht BaFin mit möglichen Folgen für die Solvenz der Banken - in einem zwölfseitigen Rundschreiben seine neueste Auffassung zur steuerlichen Behandlung solcher Transaktionen zum Besten gegeben. Demnach sind die meisten dieser Geschäfte nun als rechtswidrig einzustufen - rückwirkend! Der deutsche Staat führt also durch eine mindestens irreleitende Gesetzgebung einen unklaren Rechtszustand herbei, duldet dann jahrelang oder provoziert sogar ein daraus abgeleitetes Verhalten der Rechtssubjekte, um diese schließlich hinterher wissen zu lassen, sie hätten das Recht missbraucht und sich gar strafbar gemacht. Und wenn es noch ganz dumm läuft, wird wegen drohender Steuernach- und Strafzahlungen mal eben eine Bank dichtgemacht. Willkommen in Willkürland.
Das hier vorgegebene Kriterium für einen Missbrauch - wenn Cum-cum allein dem Ziel dient, Steuern zu sparen - ist so abwegig, wie das Vorgehen des Ministeriums dreist ist. Man muss ja die Steuergestalter in Banken oder Unternehmen nicht gleich generell für Sympathieträger halten. Aber seit wann ist Steuervermeidung ein Delikt? Wozu dienten denn die vom deutschen Fiskus geförderten Bauherrenmodelle? Und wozu, wenn nicht zur Steuervermeidung, wurden nach der Wende Ost-Immobilien gekauft (die sich für die Anleger meist als Schrott erwiesen)? Da müssen wohl die Finanzminister Beihilfe zur strafbaren Steuerhinterziehung geleistet haben.
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