19.06.2017 22:47:56
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Börsen-Zeitung: Die Wirtschaft vergessen, Kommentar zum Steuerkonzept der SPD von Angela Wefers
Der neue Einkommensteuertarif setzt vor allem auf Umverteilung. Entlastet werden Steuerzahler bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Alle, die mehr verdienen, müssen mehr zahlen. Dabei geht die SPD das Problem an, das die rot-grüne Schröder-Regierung selbst geschaffen hat: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift derzeit schon bei einem mittleren Jahreseinkommen von 54.000 Euro. Dies soll künftig erst bei 60.000 Euro geschehen. Zugleich treiben die Sozialdemokraten aber in Zeiten, in denen der Staat exorbitant wachsende Steuereinnahmen auch in den nächsten Jahren verbuchen kann, die Steuersätze in die Höhe. Die bisherige Reichensteuer von 45 Prozent wird zum Regelsatz für Jahreseinkommen von 76.200 Euro an. Die neue Reichensteuer für Einkommen von 250.000 und mehr steigt nach den Plänen auf 48 Prozent.
Die Wirtschaft hat die SPD dabei vergessen. Denn Einkommensteuer zahlen nicht nur Bürger, sondern sie trifft auch Personengesellschaften. Steigt die Steuerlast in der Spitze, spüren dies die vielen Unternehmen, die nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft organisiert sind. Das zusätzliche Bestreben, Kapitalerträge wieder progressiv und nicht mehr linear mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu belasten, trifft die Eigentümer von Kapitalgesellschaften. Denn Ausschüttungen sind - anders als Zinserträge - durch die Besteuerung des Unternehmens bereits vorbelastet. Wie und ob die SPD dies berücksichtigen will, darüber schweigt sie sich aus. Auch die Frage einer rechtsformneutralen Besteuerung beschäftigt die SPD im Konzept nicht.
Dafür führen die Sozialdemokraten noch eine neue Umverteilungsvariante ein. Sehr niedrige Einkommen, die ohnehin keine Steuern zahlen, sollen von den Sozialbeiträgen für die gesetzliche Rente entlastet werden - ohne Ansprüche zu verlieren. Die fehlenden Mittel will die SPD aus dem Steueraufkommen nehmen. Damit weicht sie das Sozialversicherungsprinzip weiter auf, nach dem Ansprüche aus Beitragszahlungen folgen und keine Almosen sind.
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