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02.03.2016 22:22:37

Börsen-Zeitung: Das Datenkartell, Kommentar zu Facebook von Stefan Paravicini

Frankfurt (ots) - Gerade mal eine Woche ist es her, da joggte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg noch vergnügt durch Berlin, versprach in einem sogenannten "Townhall"-Meeting in der Bundeshauptstadt, dass sein Konzern bei der Handhabe von Hasskommentaren im Internet schneller und zupackender als bisher vorgehen werde, und gelobte in politischen Gesprächen wie mit dem Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), dass das weltweit dominierende soziale Netzwerk in Deutschland künftig pfleglicher mit den Daten seiner Nutzer umgehen wolle. Und jetzt das: Die Bundeskartellbehörde hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet.

Die Laune des Firmengründers und CEOs wird die Nachricht aus Bonn erst einmal nicht trüben. Schließlich hat das Bundeskartellamt noch eine Menge Arbeit vor sich, um darzulegen, dass Facebook erstens gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt und dabei zweitens auch eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Da es sich im vorliegenden Fall um ein Verwaltungs- und ausdrücklich nicht um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt, droht Facebook außerdem keine Strafe im Umfang von bis zu einem Zehntel des weltweiten Umsatzes, sondern im schlimmsten Fall eine Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von der unmittelbaren Bedrohungslage abgesehen, dürften aber nicht nur in der juristischen Abteilung am Firmensitz des Internetkonzerns in Menlo Park die Alarmglocken schrillen. Wenn der Schritt des Bundeskartellamtes Nachahmer finden sollte und Mängel beim Datenschutz in Verbindung mit einer marktbeherrschenden Position in Zukunft nicht nur Ärger mit den relativ zahnlosen Datenschutzbehörden einbringen, dürfte das nicht spurlos an Unternehmen wie Facebook, Google oder Amazon vorbeigehen.

Eine Ordnungsstrafe wie die gerade vom Landgericht Berlin verhängten 100.000 Euro, auf die sich Facebook nach einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen eingelassen hat, ist nur aus PR-Gründen lästig. Im Werkzeugkasten der Wettbewerbshüter gibt es im Vergleich dazu schweres Gerät mit ernsthaftem Drohpotenzial.

Das Verfahren gegen Facebook wird dieses Potenzial wohl noch nicht ausschöpfen, könnte aber zum Präzedenzfall für die künftige Handhabe von Konzernen werden, deren Stellung im Wettbewerb unmittelbar mit ihrem unbeschränkten Zugriff auf die Daten ihrer Nutzer zusammenhängt. Mark Zuckerberg wird beim nächsten Deutschlandbesuch jedenfalls auch einmal durch Bonn joggen wollen.

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Pressekontakt: Börsen-Zeitung Redaktion

Telefon: 069--2732-0 www.boersen-zeitung.de

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