15.05.2020 10:20:00
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BKS: Bank Austria will erneut Sonderprüfung erzwingen
Bei der BKS kommt diese Vorgangsweise nicht besonders gut an. Vorstandssprecherin Herta Stockbauer erklärte auf APA-Anfrage, die UniCredit Bank Austria und ihre Tochter CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. würden offenbar nach wie vor auf die Taktik setzen, die gesamte 3-Banken-Gruppe mit einer Reihe von weiteren uferlosen Sonderprüfungsanträgen zu zermürben: "Durch diese für die heimische Bankenlandschaft nie da gewesene und bereits fast lächerliche Vorgangsweise hat die UniCredit jedenfalls ihr völliges Desinteresse an einer gütlichen Lösung des Konfliktes deutlich zum Ausdruck gebracht."
Seitens der BKS empfinde man die Vorgehensweise von UniCredit und CABO nach wie vor als sehr befremdlich, da sämtliche geäußerten Vorwürfe völlig haltlos seien. Dies sei mittlerweile auch in mehreren Gerichtsverfahren festgestellt worden. "In allen bisher von den Gerichten entschiedenen Verfahren sind die Urteile einhellig zu Gunsten der BKS Bank, der Oberbank oder der BTV gefallen, zuletzt bei einem Verfahren gegen die BTV sogar in zweiter Instanz", betonte Stockbauer. Dabei habe das Oberlandesgericht Innsbruck das Rechtsmittel der UniCredit Bank Austria AG in allen Punkten abgewiesen. "Im Urteil wurde ausdrücklich erwähnt, dass die BTV sowohl die Regeln über die Kapitalaufbringung als auch jene über die Kapitalerhaltung jeweils zur Gänze eingehalten hat." Dieses Urteil wurde vor einigen Tagen bekannt, dabei verfügte das OLG auch, dass gegen diese Entscheidung mangels erheblicher Rechtsfrage kein ordentliches Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zulässig ist. Die UniCredit muss auch die Verfahrenskosten tragen.
Seit dem Vorjahr tobt ein heftiger Streit zwischen der Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe. Dabei hatte die UniCredit Bank Austria der Bankengruppe vorgeworfen, die in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführten Kapitalerhöhungen selbst finanziert und das Geld untereinander im Kreis geschickt zu haben. Die Regionalbanken wiesen diese Vorwürfe wiederholt vehement zurück. Im Februar entschied ein Schiedsgericht, dass bei den Kapitalerhöhungen alles rechtens gewesen sei.
(Schluss) mfw/gru
APA
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