11.04.2023 17:46:38
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BKA-Chef für Einstufung von Cannabis-Delikten als Ordnungswidrigkeit
WIESBADEN (dpa-AFX) - BKA-Präsident Holger Münch hat in der Diskussion um die Cannabis-Legalisierung für eine mögliche Herabstufung von Cannabis-Delikten zur Ordnungswidrigkeit geworben. "Ich persönlich bin der Auffassung, dass das portugiesische Modell eines ist, das man sich sehr genau anschauen sollte", sagte der Chef des Bundeskriminalamtes in einem Interview des Formats "Social Live" der ARD-"Tagesschau". Die Strafverfolgung abzusenken und zu sagen, der Konsum und Besitz werde nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt, halte er für einen wichtigen Bestandteil eines möglichen Konzeptes.
In Portugal wurden der Besitz und der Konsum kleinerer Drogenmengen schon 2001 entkriminalisiert. Seitdem sind sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis zwar eine Ordnungswidrigkeit, es gibt aber bei einer Menge bis 25 Gramm keine Strafverfolgung mehr. Seit 2018 ist im Land auch der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke erlaubt, dafür brauchen Unternehmen aber eine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums in Lissabon.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Cannabis bundesweit legalisieren und am Mittwoch einen Vorschlag dazu vorstellen. Münch äußerte sich, bevor dieser Termin öffentlich wurde./löb/er/DP/jha
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