08.10.2016 09:30:39
|
BGH überprüft Freispruch für ehemalige Vorstände der HSH Nordbank
LEIPZIG/HAMBURG (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Leipzig über die Freisprüche für sechs hochrangige Manager der HSH Nordbank. Auf Antrag der Hamburger Staatsanwaltschaft muss der 5. Strafsenat des Gerichts im Revisionsverfahren die Frage beantworten, ob das Landgericht Hamburg die ehemaligen Bankvorstände zu Recht am 9. Juli 2014 freigesprochen hat (Az.: 608 KLs 12/11). Die Tatsachen werden nicht erneut erhoben, nur die rechtliche Würdigung wird erörtert.
Die Banker, unter ihnen die früheren Vorstandschefs Hans Berger und Dirk Jens Nonnenmacher, standen vor Gericht wegen eines komplizierten Geschäfts im Dezember 2007. Der gesamte Vorstand hatte dem Geschäft mit der Bezeichnung "Omega 55" im Umlaufverfahren zugestimmt und damit einen Millionenschaden verursacht. Dabei war dieses wirtschaftlich nicht sinnvoll, sondern diente nur dazu, die Bilanz der HSH Nordbank optisch zu entlasten. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten Untreue vor. Zwei der Vorstände waren zudem wegen Bilanzfälschung angeklagt.
Nach einem Jahr Verhandlungsdauer sprach das Gericht die Angeklagten im Sommer 2014 in allen Punkten frei. Zwar sei das Geschäft sinnlos gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch hätten die Vorstände ihre Pflichten verletzt. Allerdings sei diese Pflichtverletzung nicht so erheblich, dass die Grauzone in Richtung Strafbarkeit überschritten gewesen sei. Die Pflichtverstöße waren für das Gericht nicht "offensichtlich" und "gravierend" genug für eine Verurteilung.
In Leipzig vertritt die Bundesanwaltschaft nun die Argumente der Hamburger Staatsanwälte, die gegen die Freisprüche Revision eingelegt haben. Beteiligt sind auch die Anwälte der Angeklagten, nicht aber die ehemaligen Bankvorstände selbst. Sollte der BGH das Urteil ganz oder teilweise aufheben, so könnte eine erneute Verhandlung vor einer anderen Hamburger Strafkammer folgen. Dann würde der Prozess komplett neu aufgerollt. Der BGH-Senat wird sich juristisch vor allem mit den Pflichtverletzungen der Vorstände und ihren Folgen beschäftigen./egi/DP/zb
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!