14.04.2015 20:17:38
|
Berliner Zeitung: Kommentar zu Betreuungsgeld/Verfassungsgericht
Berlin (ots) - Der Staat wird vom Grundgesetz verpflichtet, bei
der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung "auf die
Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Das Gegenteil ist
der Fall, wenn Mütter das Betreuungsgeld annehmen und über Jahre auf
Erwerbstätigkeit verzichten - die Nachteile im Berufsleben sind in
aller Regel kaum mehr auszugleichen. Zu bezweifeln ist zudem, ob der
Bund das Gesetz überhaupt erlassen durfte. Auf dem Gebiet der
"öffentlichen Fürsorge" ist ihm das nur gestattet, wenn die Regelung
"zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
erforderlich" ist. Eben das will das Gesetz nicht.
OTS: Berliner Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/100787 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_100787.rss2
Pressekontakt: Berliner Zeitung Redaktion Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00 Fax: +49 (0)30 23 27-55 33 bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!