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27.07.2014 17:31:47

Berlin gegen Privilegien für Investoren in Freihandelsabkommen mit USA, Kanada

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will sich bei den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA nicht auf heikle juristische Privilegien für Investoren einlassen. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom Samstag hervor. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) setzt aber auf einen Erfolg der erst kürzlich aufgenommenen Verhandlungen über ein Abkommen mit den USA (TTIP), weil sie darin große Chancen für die deutsche Wirtschaft sieht.

Deutschland lehne das bereits ausverhandelte Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) in der jetzigen Form ab, berichtete die Zeitung und zitierte einen namentlich nicht genannten hohen Beamten der EU-Kommission mit den Worten: "Dann ist auch das mit den USA tot".

Ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) verwies auf die Position der Bundesregierung, wonach sie Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich eines sogenannten Investor-Staat- Schiedsverfahrens nicht für erforderlich mit solchen Staaten halte, "die über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewährleisten". Dazu zählt Berlin die Europäische Union, Kanada und die USA. Die Regierung werde den Text für CETA genau prüfen, hieß es.

Die "Süddeutsche Zeitung" schreibt unter Berufung auf deutsche EU-Diplomaten, Berlin sei zwar grundsätzlich bereit, CETA im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren derzeit nicht zu akzeptieren. Würde umfangreicher Investorenschutz mit Kanada vereinbart, könne man dies den USA in dem geplanten Abkommen mit der EU kaum verweigern.

Die Kritiker befürchten, dass kanadische - oder später amerikanische

- Investoren die EU oder einzelne Länder vor Schiedsgerichte ziehen

und nationale Regelungen schwächen könnten, wenn sie sich in ihrem unternehmerischen Handeln behindert sehen. Solche Schiedsgerichte stellten ein paralleles Rechtswesen dar, das die Demokratie aushöhle und jede Entwicklung von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, ökologische und soziale Entwicklung in Europa ausbremsen könne.

Die Grünen-Expertin für Wettbewerbspolitik, Katharina Dröge, sagte der dpa, es sei peinlich, dass die Bundesregierung mit einer klaren Position so lange gezögert habe, bis das Abkommen fertig sei. Sollte ein Sinneswandel eingetreten sein, wäre dies ein Erfolg monatelanger Arbeit von Zivilgesellschaft und der parlamentarischen Opposition. "Klageprivilegien für Konzerne außerhalb des Rechtsstaats sind nicht nur nicht erforderlich, um die Handelsbeziehungen mit Kanada zu vertiefen, sondern schädlich und damit abzulehnen."/du/DP/he

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