23.01.2025 18:36:00
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Benko festgenommen und in Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert
Der Gründer der insolventen Immobiliengruppe Signa, Ren� Benko, ist Donnerstagfrüh in Innsbruck festgenommen worden. In weiterer Folge wurde er in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt eingeliefert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte die Festnahme wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angeordnet. Nach einer ersten Einvernahme Benkos war die Verhängung der U-Haft beantragt worden. Über diese dürfte nun am Freitag entschieden werden.
Die Festnahme wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt und von der Soko Signa des Bundeskriminalamts am Donnerstag durchgeführt. Laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" (online) wurde Benko in seiner Innsbrucker Villa festgenommen. Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte das der APA. Die WKStA hatte zuletzt gegen den 47-jährigen Tiroler unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug sowie der betrügerischen Krida ermittelt. Der Signa-Gründer soll "eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen", hieß es seitens der WKStA.
Benko um 17.10 Uhr in JA Josefstadt eingetroffen
Laut WKStA-Sprecher Rene Ruprecht wurde nach Benkos Festnahme zunächst eine polizeiliche Einvernahme mit dem Beschuldigten in Innsbruck durchgeführt. Im Anschluss wurde dessen Einlieferung in eine Justizanstalt angeordnet und beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt, hieß es in einer Mitteilung der Anklagebehörde. Der U-Haft-Antrag ging deshalb ans Wiener Landesgericht, "weil wir für sämtliche Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig sind", wie Gerichtssprecherin Salzborn der APA erläuterte.
Benko wurde noch am Donnerstag von Tiroler Justizwachebeamten nach Wien gebracht. Um 17.10 Uhr traf er in der JA Josefstadt ein, wo er eine Zelle bezog. Das bestätigte ein Sprecher der JA der APA. Dort wartet Benko nun, ob über ihn die U-Haft verhängt wird. Die Entscheidung, ob Benko vorerst für 14 Tage in U-Haft kommt, hätte das Wiener Landesgericht binnen 48 Stunden zu treffen. Wie Gerichtssprecherin Salzborn mitteilte, ist damit am Freitagnachmittag zu rechnen. "Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird die Entscheidung zur Untersuchungshaft selbstverständlich kommunizieren. Weitere Angaben werden derzeit nicht gemacht", meinte Salzborn gegenüber der APA.
Gründe für Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr
Die Tatbegehungsgefahr argumentiert die WKStA unter anderem folgend: "Insbesondere soll Ren� Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben." Dies ergebe sich "aus Ergebnissen der intensiven Ermittlungen der vergangenen Monate, insbesondere einer Telefonüberwachung, einer Auswertung des Nachrichtenverkehrs des Beschuldigten und den Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern".
Kaution kommt für Benko derzeit nicht in Betracht
Der Haftgrund der Fluchtgefahr wird von der Justiz derzeit nicht angenommen. Dies ist insofern von Bedeutung, als sich nur Fluchtgefahr, nicht aber Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr mit einer Kaution subsumieren lässt. Sollte es bei den derzeitigen Haftgründen bleiben, hätte Benko keine Aussichten, mit der Hinterlegung eines Geldbetrags einer allfälligen Inhaftierung gegen gelindere Mittel zu entgehen. Grundsätzlich wird eine U-Haft zunächst für die Dauer von 14 Tagen verhängt.
Laut WKStA soll Benko "nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, um drei hochpreisige Schusswaffen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen". Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwies auf den dringenden Tatverdacht in folgenden Verfahrenssträngen: Kapitalerhöhung durch Geldkarussell, Villa Eden Gardone und Insolvenz Ren� Benko. Die WKStA hat nun auch ein Joint Investigation-Team (JIT) mit den Staatsanwaltschaften in Berlin und München gebildet. Die WKStA-Ermittlungen wurden nun auch auf den Verfahrensstrang Investmentbetrug beim Projekt Franz am Bahnhofsplatz München ausgedehnt.
Benko-Anwalt: Kenne Festnahmeanordnung noch nicht
Benkos Anwalt, Norbert Wess, bestätigte gegenüber der APA eine "Festnahmeanordnung", wenngleich er sie noch nicht kenne. "Aber über die allfällige U-Haft muss erst ein Gericht innerhalb von 48 Stunden entscheiden. Das erfolgt daher erst in weiterer Folge", so Wess.
Zudem war im Dezember ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Trient in Italien gegen den Tiroler erlassen worden, der jedoch laut Landesgericht Innsbruck abgelehnt und eine Übergabe als unzulässig erklärt worden war. Es liefen Ermittlungen gegen insgesamt 77 Personen.
Hausdurchsuchungen an mehreren Orten in mehreren Bundesländern
Im Kontext mit der Festnahme gab es am Donnerstag Hausdurchsuchungen an mehreren Standorten in Wien, Tirol und Vorarlberg, teilte die WKStA am Abend mit. Basis für die Razzien waren laut der Ermittlungsbehörde neue Ergebnisse aus den bisherigen Ermittlungen. Bewilligt hatte die Hausdursuchungen das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Sichergestellt wurden Unterlagen, Vermögenswerte und Datenträger samt Daten auf Anordnung der WKStA und der Soko Signa des Bundeskriminalamts (BK), ging aus der Mitteilung hervor. Die beschlagnahmten Beweismittel werden nun ausgewertet.
Bei den Durchsuchungen ging es am Donnerstag um einen mutmaßlichen Investmentbetrug beim Projekt Franz am Bahnhofsplatz in München in Deutschland und das Chalet N. in Lech am Arlberg und möglichen Fördermissbrauch von Corona-Staatshilfen und Betrug bei der Luxusabsteige. Dazu kommen Ermittlungen gegen Benko um einen mutmaßlichen "Betrug betreffende Bankkredit-Verlängerung".
Für Masseverwalter sind Auswirkungen "derzeit nicht abschätzbar"
Der mit dem laufenden Insolvenzverfahren gegen Benko als Unternehmer beschäftigte Innsbrucker Masseverwalter Andreas Grabenweger wollte die neueste Entwicklung gegenüber der APA indes nicht näher kommentieren. "Die möglichen Auswirkungen der Verhaftung sind aus heutiger Sicht derzeit nicht abschätzbar", ließ Grabenweger wissen. Zuletzt war eine Klage des Masseverwalters gegen Benkos Mutter als Erststifterin zweier Privatstiftungen - darunter die erwähnte Laura-Privatstiftung - bekannt geworden. Mit der Klage wollte Grabenweger letztlich erreichen, dass die Stifterrechte dem Insolvenz- bzw. Masseverwalter zukommen. Er ging nämlich davon aus, dass der einst milliardenschwere Benko stets selbst die Kontrolle über die beiden Privatstiftungen behielt. Ein Vorwurf, der nun, was die Laura Privatstiftung anbelangt, offenbar neben anderen auch zur Anordnung der Festnahme durch die WKStA führte. Ein erster öffentlicher Verhandlungstermin in der Zivilrechts-Causa wird am kommenden Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht stattfinden.
Das Konkursverfahren gegen Benko als Unternehmer war im März 2024 eröffnet worden. Vom Gericht wurden bisher Forderungen in Höhe von 47 Mio. Euro anerkannt, wobei die Gläubiger 2 Mrd. Euro an Forderungen geltend gemacht hatten. Auch eine nachträgliche Prüfungstagsatzung Ende September brachte keine wesentlichen Änderungen der Summe. Das Konkursverfahren wird laut Beobachtern noch "viele Jahre" dauern.
phs/sso/ede/uns
WEB http://www.signa.at
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