13.12.2012 18:59:00
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BayernLB reicht Feststellungsklage gegen Kärntner Hypo ein
Unmittelbar nach Bekanntwerden
der Beschlüsse der Führungsgremien der notverstaatlichten Hypo Alpe
Adria - Stichwort: Rückzahlstopp - hat die Bayerische Landesbank
(BayernLB) Feststellungsklage zum Landgericht München erhoben. Damit
soll festgestellt werden, dass die Kärntner Hypo "zur
vertragsgemäßen Zahlung von Zins und Tilgung unter den bestehenden
Finanzierungsverträgen" verpflichtet ist, teilte die Bank am Abend
in München mit. Daneben behalte sich die BayernLB "alle weiteren
gebotenen Schritte vor".
Die Hypo und ihre Eigentümerin müssten nun "die aus diesem Vorgehen resultierenden nachteiligen Folgen" für sie selbst und "den gesamten Finanzplatz Österreich" verantworten, hieß es weiter.
(Schluss) mue/phs
WEB http://www.hypo-alpe-adria.com http://www.bayernlb.de
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