13.12.2012 18:59:00

BayernLB reicht Feststellungsklage gegen Kärntner Hypo ein

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Beschlüsse der Führungsgremien der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria - Stichwort: Rückzahlstopp - hat die Bayerische Landesbank (BayernLB) Feststellungsklage zum Landgericht München erhoben. Damit soll festgestellt werden, dass die Kärntner Hypo "zur vertragsgemäßen Zahlung von Zins und Tilgung unter den bestehenden Finanzierungsverträgen" verpflichtet ist, teilte die Bank am Abend in München mit. Daneben behalte sich die BayernLB "alle weiteren gebotenen Schritte vor".

Die Hypo und ihre Eigentümerin müssten nun "die aus diesem Vorgehen resultierenden nachteiligen Folgen" für sie selbst und "den gesamten Finanzplatz Österreich" verantworten, hieß es weiter.

(Schluss) mue/phs

WEB http://www.hypo-alpe-adria.com http://www.bayernlb.de

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