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03.07.2016 13:21:45

Bayer hat Ärger mit ehemaligem Schering-Medikament

   FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bayer AG hat weiterhin Ärger mit einem Hormonpräparat, dass die von ihr übernommene Schering AG bis Anfang der 1970er Jahre hergestellt hatte. Laut einem Bericht des Spiegel hat eine Mutter, die in der Schwangerschaft das umstrittene Hormonmittel Duogynon erhalten hatte und später eine Tochter mit schwerem Herzfehler zur Welt brachte, bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Strafanzeige wegen Mordes erstattet. Bayer erklärte auf Anfrage, man schließe Duogynon nach wie vor als Ursache embryonaler Missbildungen aus.

   Anfang des Jahres war die Tochter der klagenden Mutter an ihrem Herzleiden gestorben. Wie einige Hundert andere Betroffene, die vor über 40 Jahren behinderte oder tote Kinder zur Welt gebrachten hatten, macht die Frau aus dem fränkischen Kulmbach Duogynon für die Gesundheitsschäden verantwortlich. Duogynon wurde sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Bayer hatte Schering vor rund zehn Jahren übernommen.

   Im Berliner Landesarchiv fand eine Duogynon-Interessengemeinschaft Firmenunterlagen, die laut Spiegel zeigen, dass Schering aufgrund von Tests mögliche Gesundheitsgefahren bekannt waren. Der Anwalt der 74-Jährigen schreibt in der Strafanzeige, dass es spätestens bei der "Erkennbarkeit von Risiken inklusive Todesfällen" notwendig gewesen wäre, "das Medikament vom Markt zu nehmen". Da dies nicht geschehen sei, müsse man von "Mord durch Unterlassen in Verdeckungsabsicht in einer unbekannten Anzahl von Fällen" ausgehen.

   Bayer erklärte dazu: "Es wurden bereits in den siebziger und achtziger Jahren umfangreiche Untersuchungen und Gutachten namhafter Experten zur Aufklärung möglicher Ursachen, unter anderem in Deutschland, England und in den USA durchgeführt, ohne dass sich daraus Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und den seinerzeit gemeldeten Fällen ergaben.

   Zum gleichen Ergebnis seien die seinerzeit in England angestrengten Gerichtsverfahren und das in Deutschland damals durchgeführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren gekommen. Es seien keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, die die Gültigkeit der damaligen Bewertung in Frage stellen würden.

   Ein Bayer-Sprecher wies darauf hin, dass derzeit ein Expertengremium im Auftrag des britischen Gesundheitsministeriums die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse über einen Zusammenhang der Einnahme von Duogynon sowie vergleichbarer Produkten mit den seinerzeit diskutierten embryonalen Missbildungen überprüft.

   "Der Ausschuss wird alle verfügbaren Nachweise zu einem vermeintlichen Zusammenhang zwischen einer Verwendung von Hormon-Schwangerschaftstests während der Schwangerschaft (hinsichtlich sämtlicher Produkte und nicht nur bezüglich Duogynon) und einer angeblich erhöhten Rate von angeborenen Missbildungen beim Kind, darunter auch eine Betrachtung potenzieller Wirkungsmechanismen, überprüfen", heißt es in einer Bayer-Stellungnahme.

   Die Duogynon-Interessengemeinschaft fordert von Bayer eine Entschuldigung und die Schaffung eines Geschädigtenfonds nach dem Vorbild des Contergan-Fonds. Das Landgericht Berlin hatte eine Haftungsklage gegen Bayer 2012 wegen Verjährung abgewiesen.

   Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

   DJG/hab

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   July 03, 2016 06:51 ET (10:51 GMT)

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