13.12.2013 18:44:20
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Banken trotzen EBA Zugeständnisse bei Bezahlung von Spitzenpersonal ab
Von Geoffrey T. Smith
Die Europäischen Banken haben der gemeinsamen Aufsichtsbehörde EBA bei den Regeln zur Bezahlung ihres Top-Personals einige Zugeständnisse abringen können. Am Freitag legte die European Banking Authority ihre Vorschriften zur Vergütung der "Risiko-Träger" in den Geldhäusern vor. Sie weichen in einigen Punkten von den Entwürfen ab. Als Risiko-Träger gelten Manager, die über große Summen entscheiden können und damit das Risikoprofil einer Bank beeinflussen können. Generell wird den Instituten auferlegt, Listen mit ihren Spitzenverdienern anzulegen und der Aufsicht zu übermitteln.
Künftig dürfen die jährlichen Bonuszahlungen das fixe Gehalt höchstens zwei Mal übersteigen. Vor der Finanzkrise betrugen die Bonuszahlungen nicht selten das Vielfache des Grundsalärs. Nach Überzeugung von Kritikern hat das die Risikofreude in den Chefetagen befeuert, auf riskante Anlagen zu setzen, um die Gewinne auf kurze Sicht zu steigern. Denn die variablen Vergütungen der Manager waren direkt an die Profite gekoppelt.
Die EBA gestattet den Banken jetzt, dass sie unter bestimmten Umständen einige der Führungskräfte nicht auf die Liste setzen müssen, auch wenn sie mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an fixem Gehalt beziehen. Die Institute müssen der EBA dann gesondert begründen, warum dieser Top-Angestellte kein Risikoträger ist. Bei Spitzenbankern die über 750.000 Euro einstreichen, braucht es die Genehmigung der Aufseher, um sie von der Liste zu nehmen. Zahlt die Bank einem Mitarbeiter über 1 Million, müsste sie die EBA bereits vor dem Antrag auf eine Ausnahme informieren.
Die nun vorgelegten Bestimmungen bedürfen noch der Zustimmung von EU-Kommission und Europäischem Parlament und würden dann sofort in Kraft treten. Geplant ist in Brüssel, den Gesetzgebungsprozess bis zu den Wahlen des EU-Parlaments im Mai abzuschließen.
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December 13, 2013 12:10 ET (17:10 GMT)
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