Vor Landesgericht Linz |
20.12.2019 17:48:00
|
Bank-Austria-Prozess gegen Linzer Oberbank 2: Urteil schriftlich
Unter anderem ging es um die Frage ob Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger erneut aussagen muss. Ob nochmals vertagt oder die Verhandlung geschlossen wird, war vorerst nicht sicher.
Die Bank Austria hat Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse der Regionalbanken eingebracht. In Linz geht es um jenen in der Oberbank. Konkret wird der börsennotierten Oberbank vorgeworfen, in der Hauptversammlung am 14. Mai dieses Jahres der Bank Austria einen weiteren Aufsichtsrat verwehrt zu haben. Vielmehr wurde die Zahl Kapitalvertreter im Aufsichtsrat von 12 auf 11 reduziert. Die Bank Austria vertritt die Ansicht, dass den Aktionären BKS und BTV aufgrund der wechselseitigen Beteiligung der Regionalbanken aneinander eigentlich weniger Stimmrechte zustehen würden und die Beschlüsse daher gar keine Mehrheit gehabt hätte.
Ferner wirft sie den 3-Banken vor, dass Kapitalerhöhungen der vergangenen Jahrzehnte nicht wirksam zustande gekommen seien, die untereinander verflochtenen Geldinstitute diese selbst finanziert hätten und, dass Geld im Kreis geschickt worden wäre. Daher wollte die Bank Austria eine Sonderprüfung in der Klagenfurter BKS und in der Innsbrucker BTV. Auch damit war man in den Regionalbanken-Jahreshauptversammlungen im Frühjahr abgeblitzt.
Am Freitag kamen Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger sowie der Belegschaftsvertreter und Aufsichtsrat Wolfgang Pischinger trotz Ladung nicht. Sie würden von ihrem Recht Gebrauch machen, als Parteien nicht erscheinen müssen, so der Oberbank-Vertreter. Weitere Befragungen würden das Verfahren unnötig verzögern und nur der Ausweitung der Fragen auf Themen dienen, die von diesem Verfahren nicht umfasst seien. Er warf der UniCredit vor, ein "Klagskarussell durch ganz Österreich" zu betreiben.
Die Vertreter der Gegenseite pochten aber darauf, die Oberbank-Vertreter als Zeugen zu hören. Ob sie kommen müssen, hat die Richterin zu entscheiden. Davon könnte auch abhängen, ob erneut vertagt wird. Sollte die Verhandlung am Freitag abgeschlossen werden, ist dennoch ein Urteil zu erwarten. Dieses ergeht wie in Zivilprozessen üblich erst zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich.
ver/cri
APA
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links: