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14.02.2014 22:57:59

Badische Neueste Nachrichten: Tabubruch Kommentar Von Anja Ingenrieth

Karlsruhe (ots) - Es ist ein Tabubruch: als erstes Land weltweit erlaubt Belgien die aktive Sterbehilfe für Minderjährige - ohne Altersgrenze. Mediziner erwarten eine Handvoll Fälle pro Jahr. Voraussetzung für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen ist eine unheilbare Krankheit. Ein Psychologe muss bezeugen, dass der Minderjährige urteilsfähig ist. Damit sind psychisch kranke Kinder und todkranke Babys ausgenommen. Dennoch ist das Gesetz unausgegoren. Wer will schon objektiv beurteilen, ob ein Kind wirklich reif genug ist, seinen Tod zu wünschen? Ungeklärt ist auch, was passiert, wenn nicht beide Elternteile der Sterbehilfe zustimmen. Kritiker und Patientenschützer warnen zu recht vor einem Dammbruch. Die Zahlen belegen dies bei der aktiven Sterbehilfe für Erwachsene: 2002 wurde diese in Belgien legalisiert. Seither stiegen die Fallzahlen von 235 im Jahr 2003 auf 1 432 im vergangenen Jahr. Auch die Anwendungsbereiche wurden immer mehr ausgedehnt. Beispiel Demenz: Wer will entscheiden, ob ein dementer Patient sein Leben noch als lebenswert empfindet? Belgien wollte die Sterbehilfe ursprünglich auch auf Demenz ausweiten, schreckte davor aber zurück - noch zumindest. Der schnelle Tod per Giftspritze ist ein Holzweg. Stattdessen muss eine bessere Palliativmedizin das Ziel sein. Geld dafür auszugeben ist die moralische Pflicht einer Gesellschaft -die sich solidarisch nennen will.

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Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de

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