10.06.2014 22:50:58

Badische Neueste Nachrichten: Kein Blatt vor den Mund - Kommentar von Theo Westermann

Karlsruhe (ots) - Verfassungsrechtlich war das Thema Bundesversammlung bisher ein unbeackertes Feld, genauso auch die Frage, was der Bundespräsident sagen darf - und wie er es sagen darf. Auch die Gesetzeslage selbst ist relativ dünn, vergleichbar etwa mit den lexikonartigen Kompendien der verschiedenen Sozialgesetzbücher. Niemand hat erwartet, dass der Zweite Senat der inzwischen fleißig in Karlsruhe klagenden NPD recht geben wird. Aber es war gut, dass sich das Gericht einmal diesen Fragen angenommen hat. Und sei es nur aus Selbstvergewisserung gegenüber einer latent geschichtsvergessenen Öffentlichkeit, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Stellung des Bundespräsidenten und die Organisation seiner Wahl genauso angelegt haben und nicht anders.

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