22.10.2013 22:58:58

Badische Neueste Nachrichten: Ein Triumph

Karlsruhe (ots) - Volkswagen bleibt unter besonderem Schutz des deutschen Staates. Das Land Niedersachsen behält seine Vetomacht beim Wolfsburger Autobauer - kann damit unliebsame Standortentscheidungen oder feindliche Übernahmen auch künftig gemeinsam mit den starken Arbeitnehmervertretern verhindern. Dieses Urteil des EuGH ist ein Triumph für Deutschland - nicht nur weil es damit Millionen-Strafzahlungen an die EU entgeht. Seit zehn Jahren streitet Berlin mit den Brüsseler Wettbewerbshütern über die Sonderregeln des VW-Gesetzes. 2007 schloss sich der Europäische Gerichtshof der Auffassung der EU-Kommission an und urteilte, das VW-Gesetz schränke den freien Kapitalverkehr ein. Das Entsenderecht von staatlichen Vertretern in den Aufsichtsrat und das Höchststimmrecht von 20 Prozent kippte Deutschland daraufhin. An der Sperrminorität von 20 Prozent statt der sonst im Aktienrecht üblichen 25 Prozent wurde festgehalten, was Niedersachsen mit seinem Aktien-Anteil ein Vetorecht sichert. Das Vorgehen Deutschlands war rechtens, haben die Luxemburger Richter nun geurteilt. Berlin habe das Urteil von 2007 angemessen umgesetzt. Genau das hatte die Kommission, die auch die 20 Prozent-Sperrminorität kippen wollte, bezweifelt. Für Niedersachsen und die dortigen Produktionsstandorte hat sich das VW-Gesetz als Segen erwiesen. Es hat zu einer guten, langfristig orientierten Unternehmenskultur geführt, Arbeitsplätze gesichert und aus Volkswagen das gemacht, was es heute ist. Brüssel bleibt trotzdem als Wettbewerbshüter ein starker Anwalt der Verbraucher. Denn nur wo Konkurrenz herrscht, purzeln Preise.

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Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de

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