11.03.2024 21:16:38
|
Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich./als/DP/jha
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!