07.12.2018 09:51:40

APA ots news: Drohne unterm Weihnachtsbaum? Das sollten Sie wissen - BILD

Über 100.000 Spielzeugdrohnen gibt es bereits in Österreich.

Was tun bei Unfällen? Mit der UNIQA Haushaltsversicherung sind

Sie auf der sicheren Seite.

Wien (APA-ots) - Der Drohnen-Hype in Österreich geht weiter und wird vor

allem im Weihnachtsgeschäft wieder für Umsatzrekorde sorgen. Beliebt

sind bei Herrn und Frau Österreicher die sogenannten Spielzeugdrohnen

- also jene Flugkörper, die 79 Joule Bewegungsenergie nicht

überschreiten. Über 100.000 sollen laut Schätzungen des Handels

bereits bei uns im Land herumfliegen.

Und immer wieder sorgen Drohnen für brenzlige Situationen am

Himmel. Der Leiter der Versicherungstechnik Privat & Gewerbe bei

UNIQA Österreich, Alois Dragovits, ist als Sachversicherungsexperte

immer wieder mit den Folgen des Drohnen-Booms konfrontiert: "Abstürze

mit Spielzeugdrohnen können Menschen bereits schwer verletzten.

Wirklich kritisch wird es aber, wenn eine größere Drohne abstürzt

oder es zu einer Kollision mit einem Flugzeug oder Hubschrauber

kommt."

Grundsätzlich gilt in Österreich: Drohnen über 79 Joule

Bewegungsenergie brauchen eine Genehmigung der Austro Control und

eine eigene Haftpflichtversicherung - auch wenn sie das Gerät nur für

private Zwecke nutzen.

UNIQA hat jetzt passend zum Drohnen-Boom die Versicherung für alle

Hobbypiloten. Der Deckungsumfang entspricht den gesetzlichen Vorgaben

des Luftfahrtgesetzes. Die jährliche Prämie für den österreichweiten

Versicherungsschutz liegt bei 75 Euro pro Drohne bzw. 60 Euro für

Kunden mit einer UNIQA Kfz- oder Sachversicherung, wie zum Beispiel

Haushalts- oder Rechtsschutzversicherung.

Tipp: Innerhalb der UNIQA Haushaltsversicherung ist bereits die

Haftpflichtversicherung sowohl für Spielzeug-Drohnen als auch für

Flugmodelle bis 5 kg automatisch und ohne zusätzlich anfallende

Prämie inklusive. Wichtig: Für eine "richtige" Drohne, also ein

unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1, ist eine eigene

Haftpflichtversicherung erforderlich.

Praktisches Wissen:

Unbemannte Luftfahrzeuge mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis

zu 79 Joule und bis zu einer max. Flughöhe von 30 m benötigen laut

österreichischem Luftfahrtgesetz keine Betriebsbewilligung der Austro

Control. Diese Regelung betrifft die sogenannten Spielzeugdrohnen.

Zur Vereinfachung der Frage, ob es sich bei einer "Drohne" um

Spielzeug handelt oder nicht, wird anstelle der 79 Joule häufig ein

Grenzwert von 250 Gramm Gewicht angeführt. Der Grund: 250 Gramm

entsprechen bei einem Absturz aus einer Betriebshöhe von 30 Metern 79

Joule Bewegungsenergie. Somit ändert sich die Bewegungsenergie mit

steigendem Gewicht.

Weitere Infos unter: www.uniqa.at

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service

sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:

Wilfried Stöckl

UNIQA Insurance Group AG

Head of Group Communication

Untere Donaustraße 21

1029 Wien

Telefon: (+43 1) 211 75-1278

Mobil: (+43 664) 889 154 34

E-Mail: wilfried.stoeckl@uniqa.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/220/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0041 2018-12-07/09:44

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!