07.12.2018 09:51:40
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APA ots news: Drohne unterm Weihnachtsbaum? Das sollten Sie wissen - BILD
Über 100.000 Spielzeugdrohnen gibt es bereits in Österreich.
Was tun bei Unfällen? Mit der UNIQA Haushaltsversicherung sind
Sie auf der sicheren Seite.
Wien (APA-ots) - Der Drohnen-Hype in Österreich geht weiter und wird vor
allem im Weihnachtsgeschäft wieder für Umsatzrekorde sorgen. Beliebt
sind bei Herrn und Frau Österreicher die sogenannten Spielzeugdrohnen
- also jene Flugkörper, die 79 Joule Bewegungsenergie nicht
überschreiten. Über 100.000 sollen laut Schätzungen des Handels
bereits bei uns im Land herumfliegen.
Und immer wieder sorgen Drohnen für brenzlige Situationen am
Himmel. Der Leiter der Versicherungstechnik Privat & Gewerbe bei
UNIQA Österreich, Alois Dragovits, ist als Sachversicherungsexperte
immer wieder mit den Folgen des Drohnen-Booms konfrontiert: "Abstürze
mit Spielzeugdrohnen können Menschen bereits schwer verletzten.
Wirklich kritisch wird es aber, wenn eine größere Drohne abstürzt
oder es zu einer Kollision mit einem Flugzeug oder Hubschrauber
kommt."
Grundsätzlich gilt in Österreich: Drohnen über 79 Joule
Bewegungsenergie brauchen eine Genehmigung der Austro Control und
eine eigene Haftpflichtversicherung - auch wenn sie das Gerät nur für
private Zwecke nutzen.
UNIQA hat jetzt passend zum Drohnen-Boom die Versicherung für alle
Hobbypiloten. Der Deckungsumfang entspricht den gesetzlichen Vorgaben
des Luftfahrtgesetzes. Die jährliche Prämie für den österreichweiten
Versicherungsschutz liegt bei 75 Euro pro Drohne bzw. 60 Euro für
Kunden mit einer UNIQA Kfz- oder Sachversicherung, wie zum Beispiel
Haushalts- oder Rechtsschutzversicherung.
Tipp: Innerhalb der UNIQA Haushaltsversicherung ist bereits die
Haftpflichtversicherung sowohl für Spielzeug-Drohnen als auch für
Flugmodelle bis 5 kg automatisch und ohne zusätzlich anfallende
Prämie inklusive. Wichtig: Für eine "richtige" Drohne, also ein
unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1, ist eine eigene
Haftpflichtversicherung erforderlich.
Praktisches Wissen:
Unbemannte Luftfahrzeuge mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis
zu 79 Joule und bis zu einer max. Flughöhe von 30 m benötigen laut
österreichischem Luftfahrtgesetz keine Betriebsbewilligung der Austro
Control. Diese Regelung betrifft die sogenannten Spielzeugdrohnen.
Zur Vereinfachung der Frage, ob es sich bei einer "Drohne" um
Spielzeug handelt oder nicht, wird anstelle der 79 Joule häufig ein
Grenzwert von 250 Gramm Gewicht angeführt. Der Grund: 250 Gramm
entsprechen bei einem Absturz aus einer Betriebshöhe von 30 Metern 79
Joule Bewegungsenergie. Somit ändert sich die Bewegungsenergie mit
steigendem Gewicht.
Weitere Infos unter: www.uniqa.at
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
Wilfried Stöckl
UNIQA Insurance Group AG
Head of Group Communication
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Telefon: (+43 1) 211 75-1278
Mobil: (+43 664) 889 154 34
E-Mail: wilfried.stoeckl@uniqa.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/220/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0041 2018-12-07/09:44
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