04.01.2016 10:59:39
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APA ots news: Das neue Marktmissbrauchsrecht der Europäischen Union tritt...
APA ots news: Das neue Marktmissbrauchsrecht der Europäischen Union tritt 2016 in Kraft
Wien (APA-ots) - 2016 wird das Marktmissbrauchsrecht im Handel mit
Finanzinstrumenten in der Europäischen Union völlig neu geregelt. Die
bisherige Marktmissbrauchsrichtlinie ("Market Abuse Directive", MAD)
wird mit 3. Juli 2016 durch die "Market Abuse Regulation" (MAR)
abgelöst. Diese Reform des Marktmissbrauchsrechts war eine Reaktion
auf die Finanzkrise 2007 und setzt zwei wesentliche Vorhaben um:
Einerseits wird eine in allen EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbare
Vorschrift gegen Marktmissbrauch geschaffen, andererseits werden die
Sanktionsregelungen massiv verschärft. Dies hat zur Folge, dass den
Marktteilnehmern durch eine einheitliche Auslegung des Regelwerks
mehr Rechtssicherheit geboten, und Aufsichtsarbitrage vorgebeugt
wird. Die drastische Verschärfung der Sanktionsregelungen, sowie die
verpflichtende öffentliche Bekanntmachung von Verstößen ("naming and
shaming") soll vor Verstößen gegen die Bestimmungen des Regelwerkes
abschrecken. Die Sanktionsbestimmungen - in Form von EU-weit
vorgegebenen Mindeststrafen - sind weiterhin in einer EU-Richtlinie,
der "Criminal Sanctions for Market Abuse Directive" (MAD II oder
CSMAD), festgelegt, die bis 3. Juli 2016 in nationales Recht
umzusetzen sein wird.
Zusätzlich zur europaweiten Vereinheitlichung verschärft und
erweitert das neue Marktmissbrauchsrecht die Bestimmungen und deren
Anwendungen auch substanziell:
So wird der Geltungsbereich auf sämtliche Finanzinstrumente, die
zum Handel an multilateralen Handelssystemen (MTF) oder auf anderen
organisierten Handelssystemen (OTF) zugelassen sind, sowie auch auf
alle außerbörslich gehandelten Derivate, die Auswirkungen auf die
zugrunde liegenden Märkte haben können, ausgedehnt. Damit werden
unter anderem künftig auch die Emittenten im Marktsegment "Dritter
Markt" der Wiener Börse zur Ad-hoc-Publizität und zur Mitteilung von
Directors Dealings verpflichtet sein. Die Ad-hoc-Publizität hat zum
Ziel, dem Missbrauch von Insiderinformationen präventiv
entgegenzuwirken, indem sie deren unverzügliche Veröffentlichung
verlangt. Die Directors Dealings-Regelung verpflichtet
Führungskräfte und ihnen nahestehende Personen Eigengeschäfte in
Finanzinstrumenten des Unternehmens offenzulegen.
Bei den DirectorsŽ Dealings bezieht sich die Meldepflicht überdies
künftig nicht nur auf Eigengeschäfte in Aktien sondern auch auf sich
darauf beziehende Derivate oder andere damit verbundene
Finanzinstrumente sowie Schuldtitel. Beispielsweise meldepflichtig
werden dann auch Schenkungen oder Erbschaften von Finanzinstrumenten
(z.B. Aktien, Anleihen, ) eines Emittenten sein, die eine
Führungskraft dieses Emittenten empfängt.
Neu sind auch Regeln für den Umgang mit Insiderinformationen im
Rahmen einer Marktsondierung oder "market sounding" anlässlich der
Platzierung von Wertpapieren, zum Beispiel: Ein Emittent plant die
Ausgabe einer Anleihe. Um den konkreten Umfang und die
Preisgestaltung abschätzen zu können, übermittelt er - vor der
eigentlichen Ankündigung des Geschäfts - Informationen über die
geplante Emission an potentielle Anleger. Ziel dieser
Informationsweitergabe ist die Auslotung der Bedingungen (Umfang,
Preis), zu denen potentielle Anleger bereit sind die Anleihe zu
zeichnen. Über eine solche Marktsondierung sind Aufzeichnungen zu
führen, die allen beteiligten Personen zu übermitteln sind. Alle
involvierten Personen sind aufzuklären, dass die (versuchte) Nutzung
der weitergegebenen Informationen untersagt ist.
Künftig sind auch bestimmte marktmissbräuchliche, manipulative
Techniken bei algorithmischem Handel und dem Hoch-Frequenz-Handel
ausdrücklich untersagt. Zum Beispiel ist die Eingabe von Aufträgen
bzw. Durchführung von Transaktionen verboten, wenn diese geeignet ist
einen Trend auszulösen und andere Marktteilnehmer dazu zu motivieren,
diesen Trend zu beschleunigen, wodurch sich der Händler die
Möglichkeit schafft eine Position zu einem vorteilhaften Kurs zu
schließen bzw. zu eröffnen ("Momentum Ignition"). Ebenso verboten ist
"Phishing", also die Ausführung von Transaktionen um Aufträge anderer
Marktteilnehmer aufzudecken und dann eigene Aufträge zu erteilen, und
sich somit einen Vorteil zu verschaffen.
"Die neuen Regeln stellen sicher, dass alle Finanzmarktteilnehmer in
Europa nach den gleichen Spielregeln spielen und ermöglichen der FMA
eine bessere und effizientere Beaufsichtigung des Marktes.", betonen
die Vorstände der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0036 2016-01-04/10:54
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