02.12.2023 08:39:39
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Anhörung zu Trump-Anklage in Georgia - Schlappe in Washington
ATLANTA/WASHINGTON (dpa-AFX) - Die Anwälte Donald Trumps haben den ehemaligen US-Präsidenten erstmals bei einer Anhörung im Zuge der Anklage wegen Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia verteidigt. Bei der Sitzung am Freitag in Atlanta war Trump selbst nicht anwesend. Trumps Anwalt Steve Sadow nannte ein Verfahren während des Wahlkampfs im kommenden Jahr "Wahlbeeinflussung" und forderte, dass die Anklage fallengelassen wird. Die Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück. Trump will nach der Wahl im kommenden Jahr wieder ins Weiße Haus einziehen. Bei der Anhörung ging es unter anderem um den Termin für den Beginn des eigentlichen Prozesses. Dieser wird für 2024 erwartet.
In Georgia war Trump gemeinsam mit 18 anderen Beschuldigten wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Auch auf Bundesebene ist der Republikaner in einem separaten Verfahren wegen seiner Bemühungen angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 nachträglich zu kippen. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten sind in dem Verfahren eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eingegangen und haben sich für schuldig bekannt.
Eine juristische Niederlage erlitt Trump in der US-Hauptstadt Washington in einem anderem Verfahren. Dort entschied ein Berufungsgericht, dass Zivilklagen gegen Republikaner wegen des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 fortgeführt werden können. Anhänger Trumps hatten damals den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
Einige Mitglieder der Kapitolpolizei und demokratische Kongressmitglieder klagten daraufhin auf Schadenersatz. Trump hatte die Abweisung der Klagen angestrengt und mit der Immunität des Präsidentenamts argumentiert. Das Gericht wies diesen Antrag nun zurück - entschied aber nicht über die inhaltliche Zulässigkeit der Klagen. "Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat", heißt es in dem Urteil. "Heute klären wir diese Frage nicht endgültig." Das letzte Wort dürfte hier also noch nicht gesprochen sein./nau/DP/he
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