12.07.2013 20:59:58

Allgemeine Zeitung Mainz: "Vorübergehend" / Kommentar zum Urteil über Leiharbeit von Peter Königsberger

Mainz (ots) - Die Freude der Gewerkschaften über das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Leiharbeit ist verfrüht. Denn die Richter haben sich mit der Kernfrage gar nicht beschäftigt. Nämlich: Was bedeutet bei der Dauer der Beschäftigung von Leiharbeitern der im Gesetz benutzte Begriff "vorübergehend"? Solange diese Frage nicht zweifelsfrei - nämlich höchstrichterlich - entschieden ist, wird sich an der Situation der rund 800 000 Leiharbeiter hierzulande nichts ändern. Das war schon einmal ganz anders. Denn bis 2002 war die Überlassungsdauer von Arbeitnehmern gesetzlich auf exakt zwei Jahre begrenzt. Dies wurde unter Gerhard Schröder im Zuge der Hartz I Gesetzgebung ersatzlos gestrichen. Seit Ende 2011 steht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die wenig hilfreiche Umschreibung "vorübergehend". Das hat zwar einen allzu rigorosen Austausch von nach Branchentarif bezahlten Stammmitarbeitern gegen preiswertere Leiharbeiter behindert, aber nicht verhindert. Daran wird sich auch nach dem jetzt gefällten Urteil nichts ändern. Denn die Richter haben nur das bestehende Vetorecht des Betriebsrats bestätigt und bekräftigt, sonst gar nichts. Doch auch wenn eine glasklare Klärung - hoffentlich bald - erfolgt, wird es für finster entschlossene Unternehmer andere Möglichkeiten - Stichwort Werksverträge - geben, sich dem Vetorecht der Arbeitnehmervertreter zu entziehen. Ob dies angesichts des dauerhaft drohenden Mitarbeitermangels nicht nur bei Fachkräften klug ist, darf indes bezweifelt werden. Um die Zukunft zu meistern, braucht es ein vertrauensvolles, weil faires Miteinander und keine Tricks.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Wolfgang Bürkle Newsmanager Telefon: 06131/485828 online@vrm.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!