19.04.2013 19:47:58

Allg. Zeitung Mainz: Zweitbeste Lösung / Kommentar zum NSU-Prozess

Mainz (ots) - Eine gewisse Halsstarrigkeit kann man dem Oberlandesgericht München nicht absprechen. Zu der Neuvergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess hätte es sich auch durchringen können, ohne dazu vom Bundesverfassungsgericht angehalten zu werden. Juristen sind aus guten Gründen vor jeder politischen Einflussnahme geschützt. Das heißt aber nicht, dass sie keine politische Einsicht zeigen dürfen. Und die Frage, welche und wie viele Medien von diesem international beachteten Prozess berichten dürfen, ist eine politische. Mit dem Losverfahren auf der einen Seite und der Möglichkeit nachträglicher Poolbildungen auf der anderen Seite hat das Gericht nun einen Weg gefunden, der juristisch nicht mehr angreifbar und auch politisch vertretbar ist. Und doch ist auch jetzt nur die zweitbeste Lösung herausgekommen. Nachdem sich das Gericht einmal zur Verschiebung des Prozesses durchgerungen hatte, hätte es auch eine Lösung finden können, die dem gewaltigen Medieninteresse stärker entgegenkommt. Dafür bot sich freilich eher eine Verlagerung des Prozesses als die juristisch umstrittene elektronische Übertragung in einen zweiten Raum an. Ganz offensichtlich aber hat das Gericht mit der begrenzten Anzahl an Medienplätzen von Anfang an dokumentieren wollen, dass dieser Prozess kein Spektakulum werden darf, sondern allein der gewissenhaften juristischen Aufarbeitung der Schuld von Beate Zschäpe dienen soll. Es war wohl diese Trotzhaltung, die das Gericht zunächst in die Irre geführt und nun die beste aller Lösungen verhindert hat. Souveränität aber kann man bekanntlich nicht verordnen und auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Florian Giezewski Regionalmanager Telefon: 06131/485817 desk-zentral@vrm.de

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