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27.11.2017 21:33:56

Allg. Zeitung Mainz: Zahltag / Kommentar zum Schlecker-Urteil / Von Frank Schmidt-Wyk

Mainz (ots) - Für die rund 25 000 Schleckerfrauen, die vor fünf Jahren über Nacht ihren Job verloren, ist das Urteil gegen den früheren Drogerieunternehmer Anton Schlecker wohl allenfalls späte symbolische Genugtuung. Aus Sicht des 73-jährigen Vaters und Geschäftsmanns dürfte der Richterspruch trotz Bewährung einer Höchststrafe nahekommen: Tochter und Sohn müssen - vorbehaltlich einer Revision - in Haft, er selbst wurde des vorsätzlichen Bankrotts schuldig gesprochen. In familiärer wie in unternehmerischer Hinsicht steht der einstige Drogeriekönig vor den Trümmern seines Lebenswerks. Eingebrockt hat ihm das niemand anders als er selbst: Selbstherrlich und beratungsresistent fuhr er das schwäbische Familienunternehmen konsequent vor die Wand und wollte es bis zum Schluss nicht mal wahrhaben. Er habe stets an das Überleben des Konzerns geglaubt, beteuerte er vor Gericht. Prozesstaktik? Eher ein Fall beinahe pathologischer Autosuggestion, wie er sich schlüssig in das Gesamtbild der Persönlichkeit Anton Schleckers fügt. Begünstigt wurde die Hybris an der Konzernspitze durch das deutsche Unternehmensrecht: Als eingetragener Kaufmann musste Schlecker auf keine Berater hören, keine Bilanzen vorlegen, den Angestellten keine Mitbestimmungsrechte einräumen. Die Kehrseite: Er haftet uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen. Dem hat sich Schlecker mit Tricksereien zu entziehen versucht, doch nun bekommt er die saftige Rechnung für seine Unternehmensführung der einsamen Entscheidungen präsentiert. Die Urteilsverkündung in Stuttgart war nicht der letzte Zahltag.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Wolfgang Bürkle Newsmanager Telefon: 06131/485980 online@vrm.de

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