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22.05.2019 21:13:42

Allg. Zeitung Mainz: Mieter in Not / Reinhard Breidenbach zum Mieter-Urteil

Mainz (ots) - In Zeiten steigender Wohnungsnot ist das eine verdammt schlechte Nachricht für manche Mieter: Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt und sich der Mieter auf einen Härtefall - etwa Krankheit - beruft, müssen die Gerichte sorgfältiger als bislang prüfen, ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, urteilt der Bundesgerichtshof (BGH). Unverkennbar ist, dass Gerichte bislang geneigt waren, unjuristisch gesprochen: im Zweifel eher den Mieter als den Vermieter zu schützen, weil der Mieter materiell oft der Schwächere ist. Die Interessenvertreter von Grundeigentümern weisen andererseits intensiv darauf hin, das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht des Vermieters werde damit massiv geschwächt; zudem drohten Vermietern immer öfter schwere Schäden durch Mietnomaden. Daran ist sicher viel Wahres, dennoch überrascht die Wende des BGH zulasten von Mietern. Haben die Gerichte bislang tatsächlich Mieter bei den Härtefallregelungen unzulässig bevorzugt? Da muss in jedem Einzelfall sicher genau hingeschaut werden. Die Debatte um Wohnungsnot und soziale Ungerechtigkeiten wird sich verschärfen.

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