10.04.2015 22:02:38

Allg. Zeitung Mainz: Kein Skandal / Kommentar zur Sozial- und Steuerfahndung

Mainz (ots) - Nach dieser Nachricht werde ich erst einmal überprüfen, ob ich in meiner Steuererklärung auch tatsächlich kein Konto oder Depot übersehen habe. Bin ich deshalb ein schafsgleicher Staatsbürger, der sich an dem Datenhunger der Steuer- und Sozialbetrugsfahnder nicht stört, die in immer größerer Zahl die Kontoverbindungen der Bürger abfragen? Vielleicht. Vom Grundsatz her sollte aber gelten: Wenn die Steuer- und Abgabenmoral sinkt, muss auch der Staat ein paar Instrumente an der Hand haben, den Unehrlichen auf die Schliche zu kommen. Wir wollen ja keine griechischen Verhältnisse. Und wir können auch schlecht Hurra rufen, dass das Schweizer Bankgeheimnis fällt (und hoffentlich noch weitere Steueroasen ausgetrocknet werden), und zugleich Anlagewege im Inland einfordern, die sich dem Blick der Finanzämter entziehen. Entscheidend ist, was der Staat darf und was er nicht darf. Und da sind die Regelungen so eindeutig wie hinreichend: Die Behörden müssen begründete Zweifel an den Angaben des Steuerbürgers haben, und sie dürfen nur nach der Existenz von Bankverbindungen fahnden, aber nicht nach den Kontoständen. Dass diese begrenzten Rechte auch für die Fahndung nach Sozialleistungsmissbrauch gelten und Gerichtsvollzieher nicht mehr nur noch den Fernseher in der Wohnung konfiszieren dürfen, ist ebenfalls wenig skandalträchtig. Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte allerdings moniert, dass die Abfragen häufig ohne Begründung und ohne Nachricht an die Betroffenen gemacht würden, muss dieser Missstand so konsequent wie möglich behoben werden.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Werner Wenzel Newsmanager Telefon: 06131/485980 online@vrm.de

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