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13.03.2015 21:08:02

Allg. Zeitung Mainz: Gretchenfrage / Kommentar zum Kopftuchurteil

Mainz (ots) - Je nach Lesart kommt das neue Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzeit, weil es Wasser auf die Mühlen aller Islamophoben lenkt, oder gerade recht, weil es uns zur Differenzierung im Umgang mit Muslimen zwingt. Das Kopftuch kann ein Glaubensbekenntnis, es kann aber auch Ausdruck der Unterdrückung der Frau sein. Mit dem ersten Punkt hatte sich das Verfassungsgericht auseinanderzusetzen. Da Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich - kein säkularer Staat ist und das Grundgesetz Religionsfreiheit garantiert, ist es völlig in Ordnung, dass das Kopftuch nicht pauschal aus der Schule verbannt werden darf. Wir wollen islamischen Religionsunterricht geben lassen, um nicht alle Kinder in die arabischen Koranschulen zu verweisen, und das Kopftuch nicht zulassen? Die bisherigen Regelungen etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und auch Hessen verbauen vielen Islamstudentinnen den Weg in den Schuldienst. Wann das Kopftuch nicht mehr nur Glaubensbekenntnis, sondern Zeichen für die Unfreiheit der Frauen ist, lässt sich allerdings nicht so leicht ergründen - schon gar nicht auf juristischem Wege. Das mag man als unbefriedigend empfinden. Gut daran ist, dass uns das Verbot des pauschalen Kopftuchverbots dazu zwingt, uns mit unserem Gegenüber stärker auseinanderzusetzen. Wer als Kopftuchträgerin im Schuldienst arbeitet oder in Zukunft sogar bei der Polizei beschäftigt ist, muss sich immer wieder fragen lassen, wie sie zur grundgesetzlich garantierten Gleichberechtigung von Mann und Frau steht. Das ist die neue Gretchenfrage, bei der wir keine Kompromisse zulassen dürfen. Das ist die Frage, die wir ohne Kopftuchverbot erfolgreicher in muslimische Gemeinschaften hineintragen als mit einem Verbot.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Florian Giezewski Regionalmanager Telefon: 06131/485817 desk-zentral@vrm.de

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